Entscheidung des Parlaments

Slowenien erlaubt assistierten Suizid für Schwerkranke

Sind alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft und besteht keine Aussicht auf Besserung oder Genesung, dürfen Patienten in Slowenien bei ihrem Arzt einen Antrag auf begleiteten Suizid stellen.

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In Slowenien können Patienten in bestimmten Fällen bei ihrem Arzt einen Antrag auf begleiteten Suizid einreichen.

In Slowenien können Patienten in bestimmten Fällen bei ihrem Arzt einen Antrag auf begleiteten Suizid einreichen.

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Ljubljana. In Slowenien dürfen unheilbar kranke, schwer leidende Patienten ihr Leben mit ärztlicher Begleitung freiwillig beenden. Das Parlament in der Hauptstadt Ljubljana billigte nach Kontroversen ein entsprechendes Gesetz. 50 der insgesamt 90 Abgeordneten stimmten dafür und zejhn dagegen. Die übrigen Parlamentarier waren größtenteils abwesend oder enthielten sich der Stimme.

Für die Bestätigung des Gesetzes waren 46 Ja-Stimmen erforderlich. Sie kamen vor allem von der regierenden grün-sozialliberalen Fraktion des Ministerpräsidenten Robert Golob. Eine Woche zuvor hatte das Parlament dafür bereits erstmals grünes Licht gegeben, jedoch war nach einem Veto des Nationalrats (obere Parlamentskammer) eine neue Abstimmung erforderlich.

Widerstand der Nationalkonservativen

Diesen Veto-Antrag hatte auch die nationalkonservative Demokratische Partei (DS) des Ex-Ministerpräsidenten Janez Jansa unterstützt. Sie verlangte, dass Slowenien stattdessen die Palliativversorgung und das Hospiznetz verbessern und das Gesetz zur Langzeitpflege vollständig umsetzen solle. 2024 hatten sich 54,89 Prozent der Wähler bei einem konsultativen Referendum für die Möglichkeit eines ärztlich assistierten Suizids ausgesprochen. Kurz davor hatte das Parlament das Vorhaben abgelehnt.

Dreistufiges Prüfungsverfahren

Dem neuen Gesetz zufolge besteht nun ein Recht auf freiwillige Lebensbeendigung, falls alle Behandlungsmöglichkeiten des Patienten ausgeschöpft wurden und keine begründete Aussicht auf Genesung oder Besserung besteht. Bei psychisch Kranken darf diese Regelung nicht angewendet werden. Berechtigte Patienten können zunächst bei ihrem Arzt einen Antrag auf begleiteten Suizid einreichen. Bleiben Patienten auch nach einem zweiten Gespräch mit dem Arzt bei ihrer Entscheidung, leitet dieser den Antrag an eine Kommission für assistierte freiwillige Sterbehilfe weiter. Nach der Genehmigung wird ihm eine tödliche Substanz zur Verfügung gestellt, die er selbstständig einnehmen kann. (dpa)

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