Sonder-VV für neuen EBM

BERLIN (HL). Grundlegende oder schrittweise Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes? Darüber soll eine Sondervertreterversammlung der KBV am 26. April beraten, kündigte KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Köhler am Freitag vor der internen Arbeitssitzung der KBV-Vertreter in Berlin an.

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Dabei soll eine Reihe von Grundsatzfragen geklärt werden: Soll das Prinzip differenzierter Pauschalen und ergänzender Einzelleistungen beibehalten werden? Beantwortet werden muss die Frage, wie das Verhältnis von EBM, und regionalen Fördermaßnahmen ausgestaltet wird.

Entscheidungen müssen auch zu den Modalitäten der Honorartrennung zwischen Haus- und Fachärzten getroffen werden. Ferner will die KBV erreichen, dass im Labor Leistungsausweitungen und Probentourismus eingedämmt werden.

Im Arbeitskreis 4 war der Vorschlag, einen Vergütungstopf auf Bundesebene zu schaffen, am 20. Februar abgelehnt worden.

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