Verordnungsentwurf aus BMG

Sonderregelung für Liquidität der Kliniken soll verlängert werden

Ende des Jahres läuft die Sonderregelung aus, nach der Klinikrechnungen binnen fünf Tagen bezahlt werden müssen. Mit einer Verordnung will das BMG diesen Passus bis Ende 2024 verlängern.

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Berlin. Wegen der angespannten Finanzlage vieler Kliniken soll eine Sonderregelung zur Sicherung ihrer Liquidität verlängert werden. Rechnungen für erbrachte Leistungen sollen damit bis 31. Dezember 2024 innerhalb von fünf Tagen von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, wie ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht.

Eine bisherige Regelung aus der Corona-Krise dazu läuft am 31. Dezember aus. Ohne Verlängerung würde für die Kassen ab 1. Januar 2024 wieder die ursprüngliche Bezahlungsfrist von 30 Tagen gelten – mit entsprechenden Folgen für die Zahlungsfähigkeit der Kliniken.

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sei infolge von Kostensteigerungen insbesondere für Gas, Strom und weitere Sachkosten angespannt, heißt es im Entwurf. Die Bundesregierung habe die Lage durch zahlreiche begleitende Maßnahmen stabilisieren können. Dennoch seien die Krankenhäuser weiter auf eine schnelle Refinanzierung durch die Kostenträger angewiesen. Die Verordnung kann das Ministerium ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft setzen. (dpa)

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