Sozialgericht für Off-label-use mit Avastin

KÖLN (iss). Augenärzte dürfen Verträge mit Krankenkassen abschließen, nach denen sie bei Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) das für diese Indikation nicht zugelassene Medikament Avastin® verordnen können. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf (SG).

Veröffentlicht:

Novartis hatte zwei Augenarzt-Verbände und drei Kassen wegen solcher Verträge verklagt. Novartis stellt Lucentis® her, das für die Indikation feuchte AMD zugelassen ist. Avastin® ist nur für Krebsbehandlung zugelassen, aber deutlich billiger als Lucentis®, wenn es bei AMD angewendet wird.

Der Kostenunterschied war für das Sozialgericht mitentscheidend. Solche Verträge seien für die finanzielle Stabilität der GKV von Bedeutung. Außerdem lasse der Vertrag den Ärzten die Option, Lucentis zu verordnen.

Das Urteil gebe den Augenärzten etwas mehr Rechtssicherheit, sagte Dr. Georg Eckert, vom Berufsverband der Augenärzte der "Ärzte Zeitung". Allerdings bleibe die Verordnung von Avastin wegen des Off-label-use kritisch: "Es ist nicht einzusehen, dass Ärzte ein unnötiges Risiko eingehen, damit die Kassen Kosten sparen."

Novartis wird Berufung einlegen; das Urteil widerspreche höchstrichterlicher Rechtsprechung. "Für den Einsatz eines Krebsmedikaments, für das keine klinischen Studien zur Behandlung der Augenkrankheit vorliegen, gibt es weder juristische noch sachliche Gründe", sagte das Unternehmen der "Ärzte Zeitung". "Wenn aus Kostengründen der Off-label-use trotz zugelassener Alternative durch die Hintertür zur Regel wird, sind die aufwändigen Zulassungsverfahren überflüssig."

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

Mangels geeigneter Studie: Kein Zusatznutzen für Avacopan

Glosse

Markenmedikamente

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Palliativregisteranalyse

Menschen mit Krebs: Viel Schmerz am Lebensende

Studie aus Schweden

Dermatozoenwahn – frühes Anzeichen von Demenz?

Lesetipps