Sozialgericht verdammt Pflegenoten als "Täuschung" der Verbraucher

Transparenzberichte über Pflegeheime sind rechtswidrig, urteilt das Sozialgericht Münster.

Veröffentlicht:
Keine Bewertung von Pflegeheimen mit Noten, sagt das Sozialgericht Münster.

Keine Bewertung von Pflegeheimen mit Noten, sagt das Sozialgericht Münster.

© yeahwgeni / fotolia.com

KÖLN (iss). Die Veröffentlichung der Transparenzberichte über Pflegeheime im Internet ist rechtswidrig. Die abqualifizierende Bewertung der Pflegequalität durch Pflegenoten führe die Verbraucher in die Irre und verletze das Recht der Heimträger auf Berufsausübungsfreiheit, hat das Sozialgericht Münster (SG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden. Das Gericht hat wegen der Bedeutung des Verfahrens die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Die Entscheidung aus Münster ist nach Angaben des Sozialgerichts die erste bundesweit in einem Hauptsacheverfahren. Bislang gab es bereits einige - widersprüchliche - Entscheidungen in Verfahren über einstweilige Anordnungen gegen die Veröffentlichung der Transparenzberichte (wir berichteten).

Ein Pflegeheim aus dem westfälischen Borken hatte gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichts geklagt. Das Heim war nach der Qualitätsprüfung durch den MDK auf der Schulnotenskala mit der Gesamtnote "ausreichend" bewertet worden.

"Eine im Internet veröffentlichte, umfassende und fortwährende hoheitliche Bewertung der Leistungen von Pflegeeinrichtungen durch Noten berührt intensiv und nachhaltig die Berufsausübungsfreiheit der Einrichtungsträger", entschieden die Richter. Sie übten sehr grundsätzliche harte Kritik an der Systematik des sogenannten Pflege-TÜV.

Die in der "Pflege-Transparenzvereinbarung stationär", die die Basis für die Transparenzberichte darstellt, festgehaltenen Beurteilungskriterien seien nicht geeignet, die von Pflegeheimen erbrachten Leistungen und ihre Qualität zu beurteilen. Das gelte vor allem für die Ergebnis- und Lebensqualität. "Die Systematik der Bewertung ist verfehlt, die Ermittlung der Pflegenoten für den Leser nicht nachvollziehbar", so die Richter. Sie gehen noch weiter: "Die Transparenzberichte täuschen die Verbraucher."

Das Gericht bemängelt zudem, dass die Pflegenoten vor allem die Qualität der Dokumentation beurteilen, nicht aber das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen. "Solange aber Kriterien überhaupt noch nicht entwickelt worden sind, die das Potenzial haben, zuverlässig Aussagen über die Qualität von Pflege machen zu können, kann die Veröffentlichung von Pflegenoten nicht rechtmäßig sein", urteilte das Gericht.

Az.: S 6 P 111/10

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung