Intensivmedizin

Spahn verordnet mehr Vorräte an Medikamenten

Engpässe bei der Arzneimittelversorgung der Intensivstationen soll es nicht mehr geben. Die Regierung will für eine zweite COVID-19-Welle gewappnet sein.

Veröffentlicht:
Arzneimittel in rauen Mengen? Krankenhäuser und klinikversorgende Apotheken sollen ab dem 31. Oktober bestimmte Medikamente für mindestens drei Wochen vorrätig haben.

Arzneimittel in rauen Mengen? Krankenhäuser und klinikversorgende Apotheken sollen ab dem 31. Oktober bestimmte Medikamente für mindestens drei Wochen vorrätig haben.

© BARBARA GINDL / APA

Berlin. Die Bundesregierung trifft Vorkehrungen für eine mögliche zweite COVID-19-Welle. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Entwurf einer Verordnung vorgelegt, mit der die Ausstattung der Krankenhäuser mit zur intensivmedizinischen Versorgung geeigneten Medikamenten für den Herbst gesichert werden soll.

Zu dieser Verordnung hat der Bundestag das Ministerium mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes bereits am 27. März ermächtigt. Krankenhäuser und krankenhausversorgende Apotheken sollen ihre Vorräte an bestimmten Arzneien spätestens ab dem 31. Oktober 2020 in Mengen vorhalten, die dem Bedarf der jeweiligen intensivmedizinischen Abteilungen von mindestens drei Wochen entspricht. Bislang sind nur zwei Wochen Pflicht. Das hatte im Frühjahr an einigen Stellen zu Engpässen geführt.

Zusatzreserven kosten 115 Millionen Euro

Dies Verordnung gilt für parenteral anzuwendende Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung mit den folgenden Wirkstoffen: Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Clonidin, Esmolol, Heparine, Meropenem, Midazolam, Morphinsulfat, Noradrenalin, Novaminsulfon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol, Sufentanil.

Die Verordnung geht ausdrücklich darauf ein, dass nicht alle Arzneien in allen Krankenhäusern und Apotheken in gleichen Mengen vorgehalten werden müssen. Die in der Intensivmedizin eingesetzten Mittel könnten je nach Krankenhaus variieren.

Die Kostenrechnung der Verordnung geht davon aus, dass die angesprochenen Arzneien je belegtem Intensivbett mit 500 Euro zu Buche schlagen. Insgesamt fallen demnach für das Aufstocken der Reserven auf einen drei Wochen ausreichenden Vorrat einmalig rund 115 Millionen Euro an. Die Pflicht, diesen Zusatzvorrat vorzuhalten, endet laut der Verordnung spätestens am 31. März 2021. (af/hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Auswirkung auf Arzneiversorgung

Pharmaindustrie warnt vor Helium-Engpässen durch Irankrieg

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein