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ASV

Spezialärzte fürchten Hürdenlauf

Die GBA-Beschlüsse zur Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung lösen nicht nur Jubel aus. Ein Fachverband warnt vor bürokratischen Hürden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Lebermetastase: Für die ASV bei gynäkologischen Tumoren könnten die Regelungen zu gastrointestinalen Tumorerkrankungen als Vorbild dienen.

Lebermetastase: Für die ASV bei gynäkologischen Tumoren könnten die Regelungen zu gastrointestinalen Tumorerkrankungen als Vorbild dienen.

© Davorin Wagner / Chirurgie im Bild

BERLIN. Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nimmt gerade erst Fahrt auf. Niedergelassene Fachärzte und ihre Kollegen in den Krankenhäusern fürchten, dass vom Start weg bürokratische Hürden aufgebaut werden.

"Wir sehen mit Sorge, dass es derzeit keine Bestrebungen bei den Erweiterten Landesausschüssen gibt, sich abzusprechen und das Antragsprozedere bundesweit zu vereinheitlichen", sagt Dr. Wolfgang Abenhard, Vorstand des ASV-Bundesverbands.

Der Verband fordert die Ausschüsse zudem auf, elektronische Antragsverfahren zu entwickeln und bereits bei den Gremien vorliegende Informationen, zum Beispiel die Facharzturkunde bei der KV, mit Einverständnis der der Antragsteller mit einzubeziehen.

In dieser Woche berät der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Konkretisierung der schweren Verlaufsform gynäkologischer Tumoren. Vorbild dafür könnten die Vorgaben für die Behandlung schwerer Verlaufsformen gastrointestinaler Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle sein, die das Gremium am vergangenen Donnerstag verabschiedet hat.

Sie seien die Blaupause für alle weiteren Anlagen zu onkologischen Erkrankungen, sagte das für die ASV zuständige unparteiische Mitglied des GBA, Dr. Regina Klakow-Franck.

Änderungsanträge haben dazu geführt, dass einige Details des Beschlusstextes neu formuliert werden müssen. Es geht um schwere Verlaufsformen von Krebserkrankungen, insbesondere des Darms, der Gallenblase, Leber, Bauchspeicheldrüse, aber auch von Milz und Nieren.

Fachärzte für Innere Medizin, Gastroenterologen, Hämatologen, Onkologen, Strahlentherapeuten, Allgemein- und Viszeralchirurgen sollen sich zur Behandlung in einem Kernteam zusammenfinden, das wiederum mit weiteren Ärzten und Angehörigen medizinischer Fachberufe zusammenarbeiten kann.

Ärzte können die Anträge, um an der spezialfachärztlichen Versorgung von an Tuberkulose erkrankten Menschen teilzunehmen, voraussichtlich ab 1. April einreichen. Die Konkretisierung für diese seltene Krankheit hatte der GBA als erste ASV-Indikation bereits im Dezember beschlossen.

Für die ASV-Behandlung von schwer an Krebs erkrankten Menschen gilt vorauzssichtlich ein Anmelde Termin ab 1. Juli. Gewartet wird in beiden Fällen noch auf das Placet des Gesundheitsministeriums.

"Die niedergelassenen Fachärzte werden damit nicht länger benachteiligt", kommentierte der scheidende KBV-Chef Dr. Andreas Köhler, den Beschluss des GBA-Plenums. Köhler forderte, Honorare in der ASV an der Onkologie-Vereinbarung auszurichten. Die Ärzte würden nicht akzeptieren, in dem neuen Versorgungsbereich weniger Honorar zu erhalten als mit der Onkologie-Vereinbarung.

Auf scharfe Kritik stieß der Beschluss in der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die sich der Stimme enthielt. Er konterkariere die im Nationalen Krebsplan angelegte Verbesserung der Versorgung von Krebspatienten.

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum forderte die Regierung auf, durch die ASV ausgelöste Einschränkungen für die Kliniken bei der Behandlung von Krebspatienten zurückzunehmen. So dürften sie keine ambulante Diagnostik mehr durchführen, um Verdachtsfälle abzuklären, seien von der ambulanten Nachsorge ausgeschlossen und dürften Begleiterkrankungen von Tumoren oft nicht mehr mitgehandeln.

Baum räumte ein, dass mit der ASV mehr Kliniken als bisher an der Spezialfachärztlichen versorgung teilnehmen könnten.

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