Spezialarzt-Sektor: Länder für Aufstand gerüstet

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BERLIN (af/fst). Die Länder steuern beim Versorgungsgesetz auf Kollisionskurs mit der Bundesregierung. Die Stellungnahme des Bundesrates, der das Gesetz am Freitag erstmals berät, enthält viel Zündstoff.

Noch drohen die Länder nicht offen mit dem Vermittlungsausschuss. Die Möglichkeit bestehe aber jederzeit, sagten Sprecher des Bundesrates am Donnerstag.

Verstimmt sind die Länderregierungen darüber, dass die Koalition Fragen der Aus- und Fortbildung aus den frühen Entwürfen des Gesetzes gekippt habe, um eine Zustimmungsbedürftigkeit zu umgehen.

Im Augenblick ist das Gesetz dem Bundesrat als "nicht zustimmungspflichtig" zugeleitet.

Geplante spezialärztliche Versorgung "unpraktikabel"

Im Zentrum der knapp 90-seitigen Stellungnahme steht die geplante spezialärztliche Versorgung, die als "unpraktikabel" in der vorliegenden Form abgelehnt wird.

Dieser neue Versorgungssektor könne "die Schnittstellenproblematik mit ihren Behandlungsbrüchen und Informationsverlusten vergrößern", heißt es.

Aufhebung der AKR wird abgelehnt

Die Länder plädieren den Passus des Paragrafen 116 b komplett aus dem Versorgungsgesetz herauszulösen und "in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren zu verfolgen".

Auch weitere Bausteine des Gesetzes greift die Länderkammer an: Sie lehnt die de facto Aufhebung der ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) ab. Ohne die AKR lasse sich nicht das Ziel erreichen, die Datenqualität in der ambulanten Versorgung zu verbessern.

GBA-Reform überflüssig

Für komplett überflüssig halten die Länder die geplante Strukturreform des Gemeinsamen Bundesausschusses. Unter anderem will die Bundesregierung das Ernennungsverfahren des unparteiischen Vorsitzenden ändern und dessen Neutralität zu stärken.

Die Länder dagegen verweisen darauf, das Bundessozialgericht habe an keiner Stelle die Legitimation des GBA bezweifelt.

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