ABDA

Spitzenvertreter neu gewählt

Die neue Führungsriege der Apothekerschaft ist komplett und kann Anfang Januar 2017 loslegen. Nach den Wahlen für die Bundesapothekerkammer und den Deutschen Apothekerverband e.V. hat nun auch die ABDA-Spitze ihre Vertreter gewählt

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Spitzenvertreter neu gewählt

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BERLIN. Bei der heutigen Wahl in Berlin wurde Friedemann Schmidt (52, im Bild rechts) für weitere vier Jahre als Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bestätigt. Die Mitgliederversammlung wählte Schmidt, der auch Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer ist, mit 97 Prozent der Stimmen.

"Ich freue mich über das Ergebnis. Es ist eine Bestätigung für die bisherige Arbeit, aber auch ein Auftrag, die Ärmel direkt wieder hochzukrempeln. Wir haben eine ganze Reihe schwieriger Probleme für den Berufsstand zu bewältigen", so der alte und neue ABDA-Präsident in einer Pressemitteilung der ABDA.

Drei Punkte seien ihm dabei wichtig: die Umsetzung des Perspektivpapiers ‚Apotheke 2030‘ mit einer Erweiterung des Leistungsspektrums der Apotheken bei angemessener Vergütung, mehr Planungssicherheit für die Apotheken und der Erhalt der Freiberuflichkeit bzw. das Verhindern der weiteren Kommerzialisierung des Gesundheitswesens.

Zum Vizepräsidenten der ABDA wählte die Mitgliederversammlung Mathias Arnold (52, im Bild links), Vorsitzender des Apothekerverbands Sachsen-Anhalt e.V., der – wie Schmidt – ebenfalls seit 2013 im Amt ist. Zur Vertreterin der angestellten Apothekerinnen und Apotheker wurde erstmals Cynthia Milz (51, Bild Mitte) aus Kulmbach gewählt. Sie folgt damit auf Karin Graf. Milz ist seit 2006 Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Zugleich nutzte die Mitgliederversammlung die Zusammenkunft, um einstimmig eine Resolution zum Versandhandel zu verabschieden. Darin begrüßt sie den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Gröhe und die Forderung des Bundesrates, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf den Bereich der nicht verschreibungspflichtigen Produkte zu beschränken.

Gegenwärtig sei kein System erkennbar, welches ähnlich effizient und ausgewogen die Interessen der Leistungserbringer mit denen von Staat, Bürgern sowie Krankenversicherungen bei der Arzneimittelversorgung zusammenbringe, heißt es darin.

Es sei daher folgerichtig, den Versandhandel auf Produkte zu beschränken, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen und regelmäßig nicht Gegenstand des Leistungsanspruchs gegen die gesetzlichen Krankenkassen sind.

(run)

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