ABDA

Spitzenvertreter neu gewählt

Die neue Führungsriege der Apothekerschaft ist komplett und kann Anfang Januar 2017 loslegen. Nach den Wahlen für die Bundesapothekerkammer und den Deutschen Apothekerverband e.V. hat nun auch die ABDA-Spitze ihre Vertreter gewählt

Veröffentlicht:
Spitzenvertreter neu gewählt

© ABDA

BERLIN. Bei der heutigen Wahl in Berlin wurde Friedemann Schmidt (52, im Bild rechts) für weitere vier Jahre als Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bestätigt. Die Mitgliederversammlung wählte Schmidt, der auch Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer ist, mit 97 Prozent der Stimmen.

"Ich freue mich über das Ergebnis. Es ist eine Bestätigung für die bisherige Arbeit, aber auch ein Auftrag, die Ärmel direkt wieder hochzukrempeln. Wir haben eine ganze Reihe schwieriger Probleme für den Berufsstand zu bewältigen", so der alte und neue ABDA-Präsident in einer Pressemitteilung der ABDA.

Drei Punkte seien ihm dabei wichtig: die Umsetzung des Perspektivpapiers ‚Apotheke 2030‘ mit einer Erweiterung des Leistungsspektrums der Apotheken bei angemessener Vergütung, mehr Planungssicherheit für die Apotheken und der Erhalt der Freiberuflichkeit bzw. das Verhindern der weiteren Kommerzialisierung des Gesundheitswesens.

Zum Vizepräsidenten der ABDA wählte die Mitgliederversammlung Mathias Arnold (52, im Bild links), Vorsitzender des Apothekerverbands Sachsen-Anhalt e.V., der – wie Schmidt – ebenfalls seit 2013 im Amt ist. Zur Vertreterin der angestellten Apothekerinnen und Apotheker wurde erstmals Cynthia Milz (51, Bild Mitte) aus Kulmbach gewählt. Sie folgt damit auf Karin Graf. Milz ist seit 2006 Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer.

Zugleich nutzte die Mitgliederversammlung die Zusammenkunft, um einstimmig eine Resolution zum Versandhandel zu verabschieden. Darin begrüßt sie den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Gröhe und die Forderung des Bundesrates, den Versandhandel mit Arzneimitteln auf den Bereich der nicht verschreibungspflichtigen Produkte zu beschränken.

Gegenwärtig sei kein System erkennbar, welches ähnlich effizient und ausgewogen die Interessen der Leistungserbringer mit denen von Staat, Bürgern sowie Krankenversicherungen bei der Arzneimittelversorgung zusammenbringe, heißt es darin.

Es sei daher folgerichtig, den Versandhandel auf Produkte zu beschränken, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen und regelmäßig nicht Gegenstand des Leistungsanspruchs gegen die gesetzlichen Krankenkassen sind.

(run)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse