Sachsen

Sprachprüfung für Ärzte aus dem Ausland

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DRESDEN. Sachsen führt eine Fachsprachprüfung für ausländische Ärzte ein. Sobald Mediziner aus nicht deutschsprachigen Ländern einen Antrag auf Berufserlaubnis oder Approbation stellen, müssen sie nun nachweisen, dass ihre Deutschkenntnisse für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit ausreichen.

Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Mai 2016. Sollten die Sprachkenntnisse nicht genügen, wird eine Fachsprachenprüfung angeordnet, die im Auftrag der Landesdirektion Sachsen von der Landesärztekammer vorgenommen wird. Der Kammer zufolge ist die Prüfung "praxisnah" gestaltet. In ihr wird überprüft, ob sich der Arzt spontan und weitgehend fließend mit Patienten und Kollegen verständigen kann. Wichtig ist auch die Beherrschung des fachlichen Vokabulars in Wort und Schrift. So muss der Arzt etwa nachweisen, dass er einer fachlichen Diskussion zu medizinischen Themen folgen und diese anschließend wiedergeben kann. (lup)

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