Gemeinsamer Bundesausschuss

Stammzelltransplantation: G-BA schärft Mindestmenge nach

Künftig gilt für Zentren eine Mindestmenge von 40 allogenen Stammzelltransplantationen pro Jahr. Krankenhäuser wollten die Grenze bei 25 Eingriffen ziehen, konnten sich aber nicht durchsetzen.

Veröffentlicht:
Der Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Mindestmengen für allogene Stammzelltransplantationen festgelegt.

Der Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Mindestmengen für allogene Stammzelltransplantationen festgelegt.

© gba

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag mehrheitlich eine neue Regelung der Mindestmenge für Stammzelltransplantationen beschlossen.

Galt bislang eine Mindestzahl von insgesamt 40 autologen und allogenen Stammzelltransplantationen pro Krankenhausstandort, so bezieht sich die neue Mindestmenge von 40 Eingriffen ausschließlich auf allogene Stammzelltransplantationen. Der Grund: Dieser Eingriff ist mit deutlich höheren Risiken in Bezug auf Mortalität und Morbidität verbunden.

Die neue Mindestmenge hat Einfluss darauf, wie viele Krankenhäuser künftig noch eine allogene Stammzelltransplantation vornehmen dürfen. Nach einer Datensimulation des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen ist dieser Eingriff dann noch an 58 Krankenhausstandorten möglich.

Für Patienten bedeutet dies, dass sich die durchschnittliche Anfahrtszeit zum nächsterreichbaren Zentrum um acht auf 38 Minuten erhöht, der Anfahrtsweg verlängert sich um acht auf 48 Kilometer. Der Bundesausschuss hält diese Erschwernis für vertretbar, da bei der hoch komplexen Leistung der allogenen Stammzelltransplantation eine Zentralisierung einen Gewinn an Behandlungsqualität und Patientensicherheit zu erwarten sei.

Neuregelung tritt schrittweise in Kraft

42 Standorte, die ausschließlich autologe Stammzelltransplantationen erbringen, fallen aus der Mindestmengenregelung heraus.

Die Entscheidung des G-BA war nicht unumstritten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte dafür plädiert, dass für beide Formen der Stammzelltransplantation neue Mindestmengen von je 25 Eingriffen je Standort und Jahr festgelegt werden sollten – mit dem Argument, dass auch die autologe Stammzelltransplantation ein komplexer, mit Risiken behafteter Einsatz wegen der damit verbundenen Hochdosis-Chemotherapie sei.

Sie konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen. So argumentierte der GKV-Spitzenverband unter Hinweis auf einschlägige aktuelle Literatur, dass das Risiko bei allogener Stammzelltransplantation mindestens zehnfach im Vergleich zur autologen Transplantation erhöht sei.

Die Neuregelung tritt schrittweise in Kraft: 2023 und 2024 gilt übergangsweise eine Mindestmenge von 25 Leistungen pro Krankenhausstandort. Ab 2025 gilt dann die Mindestmenge von 40 Eingriffen. (HL)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Qualitätssicherung im Krankenhaus

Routine rettet Leben: Wie Mindestmengen die Kliniklandschaft verändern

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Projekt des Innovationsfonds

Praxen in NRW werden zur ePA befragt

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Verschlüsselungsalgorithmus in der TI

gematik verlängert Frist für Austausch der E-Arztausweise

Schwierige Therapiesituation

Kopfschmerzen bei Kindern: Diese Optionen gibt es

Lesetipps
Mit einer eher seltenen Diagnose wurde ein Mann in die Notaufnahme eingeliefert. Die Ursache der Hypoglykämie kam erst durch einen Ultraschall ans Licht.

© Sameer / stock.adobe.com

Kasuistik

Hypoglykämie mit ungewöhnlicher Ursache

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel

© undrey / stock.adobe.com

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Notfallreform: Zustimmung und Zweifel