Stellungnahmen zum Sterbehilfe-Urteil

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Die Deutsche Hospizstiftung mahnt anlässlich des Urteils, "dass nicht alles, was straflos bleibt, auch geboten ist", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand. Die Stiftung moniert, das Gericht habe nicht erkannt, "dass über allem der Wille des Patienten steht". Ohne Patientenverfügung dürften lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden, wenn der Betroffene früher "glasklar" gesagt hat, was er will und was nicht. Sonst werde "dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet." Am Patientenverfügungsgesetz seien "dringend Nachbesserungen nötig".

Bundesärztekammer: "Strafrecht löst die Probleme nicht"

Aus Sicht von BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe zeigt der BGH-Beschluss, "dass Probleme am Ende des Lebens nicht mit dem Strafrecht gelöst werden können". Es gehöre zur Pflicht von Ärzten, "einen offensichtlichen Sterbevorgang nicht durch lebenserhaltende Therapien künstlich in die Länge zu ziehen". In den Grundsätzen der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung werde "jeder Form aktiver Sterbehilfe eine klare Absage erteilt". In Fällen, in denen der Patientenwille nicht eindeutig zu ermitteln ist, habe die Erhaltung des Lebens absoluten Vorrang.

Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben: "Mehr Rechtssicherheit für Ärzte"

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben nennt das Urteil "wegweisend". Es stelle klar, dass im Strafrecht nicht verboten sein kann, was im Zivilrecht erlaubt ist. "Das Urteil ist völlig logisch", sagt DGHS-Vizepräsident Gerhard Rampp: "Der Gesetzgeber kann nicht einerseits mit dem Patientenverfügungsgesetz das Recht einräumen, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen, andererseits nicht gestatten, bereits eingeleitete lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden." Es bedeute "mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Pflegekräfte und Angehörige".

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