Sterbehilfe für Koma-Patientin in Italien erlaubt

MAILAND (dpa). Ein Berufungsgericht in Italien hat am Mittwoch Sterbehilfe-Maßnahmen für eine seit über 16 Jahren im Koma liegende Frau genehmigt.

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Der Vater der heute 34-jährigen Eluana Englaro hatte jahrelang vergeblich um die Erlaubnis gekämpft, die künstliche Ernährung seiner Tochter einzustellen. Im vergangenen Oktober hatte schließlich das übergeordnetes Gericht entschieden, dass der "Fall Eluana", der in Italien seit Jahren für Aufsehen sorgt, noch einmal überprüft werden müsse.

Das Mailänder Berufungsgericht musste daraufhin feststellen, ob zwei Voraussetzungen für den Abbruch der künstlichen Ernährung gegeben seien: Erstens müsse ein "vegetativer" und irreversibler Zustand der Patientin klinisch festgestellt werden.

Zweitens sollte unter Berücksichtigung der ethischen, religiösen und philosophischen Überzeugungen der Patientin nachgewiesen werden, dass sie einen Abbruch der Behandlung vorziehen würde. Beide Voraussetzungen träfen bei Eluana Englaro zu, entschieden die Richter jetzt.

Die Frau war 1992 nach einem Autounfall ins Koma gefallen. Bisher sind in Italien aktive und passive Sterbehilfe verboten.

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