Sterbehilfe wird im Kanton Zürich im Detail geregelt

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ZÜRICH (fst). Der Kanton Zürich und die Sterbehilfevereinigung Exit haben eine Vereinbarung über den Ablauf der organisierten Sterbehilfe unterzeichnet.

Darin wird geregelt, unter welchen Umständen Sterbehilfe geleistet werden darf, welches Präparat dabei verwendet wird und wie die so genannten Sterbehelfer bezahlt werden (wir berichteten). Weil im Kanton pro Jahr etwa 200 derartige Sterbebegleitungen stattfinden, sind den Staatsanwaltschaften in der Vergangenheit hohe Kosten entstanden.

Die Initiatoren sehen die Regelung als Vorbild einer künftigen Vereinbarung für die ganze Schweiz. Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Vereinbarung harsch. "Patientenschutz und organisierte Suizidbeihilfe schließen sich grundsätzlich aus. Nur ein Verbot heißt, sich konsequent auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden zu stellen", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch. Er nannte die Wortwahl der Vereinbarung entlarvend: "Es gehe um eine ,ordnungsgemäße Durchführung‘ der Untersuchung von Tötungen", rügte Brysch.

Die Vereinbarung im Wortlaut

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