Hessen

Sterbeort wird exakt erfasst

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WIESBADEN. Hessen erfasst laut Mitteilung des Sozialministeriums künftig als erstes Bundesland den Sterbeort von Menschen. Hintergrund ist die Novellierung des hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes zu Jahresbeginn.

„Künftig wird erfasst, ob der Tote in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung, einer Einrichtung der Eingliederungshilfe, im stationären Hospiz, der Wohnung oder einem sonstigen Ort gestorben ist“, sagt Sozialminister Kai Klose (Grüne). Dies liefere wichtige Zahlen, um ambulante und stationäre Versorgungsangebote für die letzte Lebensphase regional passend weiterentwickeln und verbessern zu können. (bar)

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Kommentare
Thomas Sitte 06.05.201915:37 Uhr

Sterbeort wird statistisch Auswertbarkeit

Die Pressemitteilung war etwas vereinfacht. Aus den Angaben der deutschen Leichenschauscheine geht bisher keine Klassifizierbarkeit des Sterbeortes hervor. Wenn man sich bislang dazu durch die L-Scheine wühlen wollte, war dies 1. datenschutzrechlich problematisch und 2. extrem mühsam.

Künftig kann in Hessen der Sterbeort unaufwändig elektronisch ausgewertet werden, was für die Versorgungsforschung in Bezug auf die Wirksamkeit von Palliativversorgung wesentliche Vorteile bringt. Deswegen habe ich mich mit der PalliativStiftung auch seit Jahren für diese Ergänzung eingesetzt. Nun ist das (Teil)Ziel für Hessen erreicht.

Dr. Thomas Georg Schätzler 30.04.201912:18 Uhr

Hessischer Sozialminister Kai Klose von den Grünen nicht sachkundig!

Sollte sich der hessische Sozialminister Kai Klose von den GRÜNEN/Bündnis 90 nicht erst einmal sachkundig machen lassen, bevor er einen solchen Unsinn hinausposaunt?

Selbstverständlich wird in allen amtlichen Todes-Feststellungs-Bescheinigungen zwischen "Sterbeort und Auffindeort, falls nicht Sterbeort" differenziert.

So auch im 30-Punkte Fragenkatalog der Todesbescheinigung NRW als Punkt 11 und 12.

Hessen ist somit nicht das erste, sondern das letzte Bundesland, das diesen Passus in amtlichen Todesbescheinigungen entdeckt hat.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


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