Direkt zum Inhaltsbereich

Stichtagsregel bei Berufskrankheiten soll gekippt werden

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Stichtagsregelung in der Sozialversicherung beschlossen.

"Berufskrankheiten halten sich nicht an Stichtage", sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Entscheidendes Kriterium muss sein, ob die Krankheiten nachweislich auf die früher ausgeübte Tätigkeit zurückzuführen sind und nicht der Zeitpunkt ihres Auftretens."

Bei Bergleuten wird etwa nur dann eine chronisch obstruktive Bronchitis anerkannt, wenn sie nach dem 1. Januar 1993 diagnostiziert wurde. "Es ist nicht einzusehen, warum eine Bergmannsbronchitis, die vor 1993 ausgebrochen ist, nicht als Berufskrankheit mit allen dazugehörigen Sozialleistungen anerkannt wird, obwohl ihre Ursache nachweislich auf den ausgeübten Beruf zurückzuführen ist", sagte Laumann.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Schnelle Reaktion auf Wechsel im Ministerium

BÄK und PKV-Verband übergeben Linnemann aktualisierte GOÄ-Version

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Atypische Stirnfalten: Wo kommen sie her?

Tipps von KI-Expertin

So hilft Künstliche Intelligenz den MFA im Praxisalltag

Lesetipps
Eine Puppe liegt dreckig auf dem Boden.

© fotogeng / stock.adobe.com

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Wenn das Bindegewebe im Becken an Spannung verliert oder geschädigt wird, droht ein Descensus genitalis. Wichtig sind Aufklärung und Beratung der betroffenen Frauen.

© H_Ko / Stock.adobe.com

Genitalsenkung

Descensus genitalis: Aktualisierte Empfehlungen auf S3-Niveau