DKG fordert
Strafzahlungen müssen weg
Berlin. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass die Bundesländer über Parteigrenzen hinweg die im MDK-Reformgesetz vorgesehenen Strafzahlungen von 300 Euro im Falle von Rechnungsanpassungen für Krankenhäuser ablehnen wollen.
Das hat die DKG in Reaktion auf die Entschließung mitgeteilt, die der Bundesrat anlässlich der abschließenden Beratung des MDK-Reformgesetzes gefasst hatte.
„Mit der Ablehnung der pauschalierten Strafzahlung verdeutlichen die Länder, dass eine solche Strafmaßnahme gegen die Krankenhäuser unangemessen ist und wie der Bundesrat formuliert ‚weit über das Ziel hinausgeht‘“, so Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.
Die DKG fordert von der großen Koalition, die Strafzahlung wieder abzuschaffen. Zudem hält die DKG eine Klarstellung für notwendig: Um Rechtssicherheit zu erhalten, sollten die Änderungen im Gesetz nur Patienten betreffen, die ab dem 1. Januar 2020 stationär behandelt werden. (ato)