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Streit um Zwangsrabatte für die PKV

KÖLN (iss). Nicht alle Pharmaunternehmen räumen den privaten Krankenversicherern den gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsrabatt von 16 Prozent für patentgeschützte Arzneimittel ein.

Veröffentlicht:

Nach einem Bericht des "Handelsblatts" verweigern einige Hersteller und Re-Importeure die Zahlung an die Zentrale zur Abrechnung von Arzneimittel-Rabatten.

Da die Übertragung der Kostendämpfungsmaßnahmen von der GKV auf die PKV rechtlich umstritten ist, klagt die PKV offenbar bislang nicht gegen die säumigen Zahler.

Weder der PKV-Verband noch die Unternehmen wollten nach dem Bericht zu dem Thema Stellung nehmen.

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