Südwest-Hausärzteverband rät zum Widerspruch

STUTTGART (fst). Der Hausärzteverband in Baden-Württemberg rät seinen Mitgliedern, gegen die KV-Abrechnung des dritten Quartals 2011 Widerspruch einzulegen.

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Dieser habe dann fristwahrende Wirkung, heißt es in einem Rundschreiben des Hausärzteverbandes vom Mittwoch. Grund für die Empfehlung sind "fortbestehende grundsätzliche Bedenken" beim System der Zumessung von Regelleistungsvolumina.

Einzelheiten erläutert der Verband nicht. Zu dieser Frage würden bereits vor den Sozialgerichten Musterverfahren geführt.

Deren Ausgang sei aber nicht einschätzbar, schreiben Verbandschef Dr. Berthold Dietsche und sein Vize Dr. Frank-Dieter Braun.

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