Marburger Bund

Tarifpluralität bleibt Top-Thema

Für die Mitglieder des Marburger Bundes steht fest, dass sie bei der gewerkschaftlichen Vertretung ihrer Interessen keine Abstriche hinnehmen werden.

Christiane BadenbergVon Christiane Badenberg Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Einen für den Verband geschichtsträchtigen Ort hat der Marburger Bund für seine 125. Hauptversammlung gewählt. Vor acht Jahren wurden im Düsseldorfer Hilton Hotel erstmals mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Verhandlungen über einen arztspezifischen Tarifvertrag geführt.

Diese endeten bekanntermaßen erfolgreich für die Klinikärzte. Acht Jahre später müssen Spartengewerkschaften wie der MB alle Kräfte mobilisieren, damit sie auch künftig für ihre Berufsgruppen eigene Tarifverträge abschließen können.

Dass seine Gewerkschaft dabei notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, daran ließ der Vorsitzende des Marburger Bundes in Düsseldorf erneut keinen Zweifel. "Wir wollen unter keine fremde Knute und lehnen ein Gesetz zur Tarifeinheit ab", rief Rudolf Henke den Delegierten zu.

Erfreut habe der MB zur Kenntnis genommen, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund kürzlich auf seinem Bundeskongress zwar weiter für die Tarifeinheit ausgesprochen habe, aber gleichzeitig auch klar gemacht habe, dass die Tarifautonomie und das Streikrecht nicht verletzt werden dürften.

Ein Einbeziehen der Spitzenorganisationen bei dem von schwarz-rot geplanten Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit sei damit hinfällig, so Henke.

"Wenn der Deutsche Gewerkschaftsbund ernst nimmt, was er jetzt beschlossen hat, muss der neue DGB-Chef Reiner Hoffmann bei seinem ersten Gespräch mit der Kanzlerin dafür werben, dass das Gesetz zur Tarifeinheit aufgegeben wird", forderte Henke, der auch für die CDU im Bundestag sitzt.

Weiterbildung leidet

Er nehme zwar in Berlin einerseits wahr, dass es den Fachleuten schwer falle, ein entsprechendes Gesetz zu formulieren, andererseits gebe es aber in allen Fraktionen Befürworter der Tarifeinheit. Und er registriere, dass die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) in der Hauptstadt für eine Art Tauschgeschäft werbe: Einlenken beim Mindestlohn, dafür soll es eine Rückkehr zur Tarifeinheit geben.

Der Koalitionsvertrag sieht Tarifabschlüsse nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip vor. Das heißt, es soll der Tarifvertrag gelten, der von der Gewerkschaft abgeschlossen wurde, die in einem Betrieb die meisten Mitarbeiter vertritt. Das würde die Macht der Berufsgewerkschaften stark einschränken, da Ärzte, Piloten oder auch Lokführer selten die größte Mitarbeitergruppe in einem Betrieb bilden.

Allerdings ist bei ihnen der gewerkschaftliche Organisationsgrad besonders hoch. Arbeitgeber hoffen, dass sich durch eine eingeschränkte Tarifpluralität die Zahl der Streiks reduzieren wird. Im internationalen Vergleich hat Deutschland aber unterdurchschnittlich wenig Streiktage.

Besorgt zeigte sich der MB-Chef auch über die Qualität der Weiterbildung in den Krankenhäusern. Durch die Unterfinanzierung der Kliniken sei alles wichtiger als die Weiterbildung. Die Versorgung von Notfällen, das Fehlermanagement, die Erstellung von Qualitätsberichten oder die Mitarbeit in Hygienekommissionen.

"Das Investitionsloch verschluckt die Weiterbildung", kritisierte er. Bei der täglichen Prioritätensetzung bleibe häufig zu wenig Raum für eine strukturierte Weiterbildung der Kollegen. Vor dem ersten Treffen der Bund-Länder-Kommission zur Krankenhausreform fordert der MB, eine solide Finanzbasis für die Kliniken zu schaffen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Eine Frage der Qualität

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