Gemeinsamer Bundesausschuss
Telefon-AU bis Ende September verlängert
Die AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese ist nochmals um drei Monate verlängert worden. Der Beschluss des GBA fiel einstimmig, aber mit Zähneknirschen.
Die AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese ist nochmals um drei Monate verlängert worden. Der Beschluss des GBA fiel einstimmig, aber mit Zähneknirschen.
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