Beitragsbemessung

Trotz Krisenjahr: Sozialkassen langen 2021 stärker zu

Im kommenden Jahr steigen die Sozialbeiträge für Gutverdiener kräftig. Grund ist die positive Einkommensentwicklung im Vorjahr.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden nach einem per Gesetz festgelegten Vorgehen jeweils für das Folgejahr angepasst.

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden nach einem per Gesetz festgelegten Vorgehen jeweils für das Folgejahr angepasst – und dies gilt trotz Corona-Pandemie unverändert.

© Arno Burgi dpa/lsn

Berlin. Für Gutverdiener werden die Sozialbeiträge im kommenden Jahr deutlich steigen. Als Folge wird vom brutto weniger netto übrig bleiben als im laufenden Jahr. Hintergrund ist die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, die das Bundesarbeitsministerium als Entwurf vorgelegt hat.

Jährlich werden die Rechengrößen für das kommende Jahr auf Basis der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst – hier orientiert an 2019. Da die Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr statistisch um 2,94 Prozent gestiegen sind (alte Bundesländer 2,85 Prozent), schlägt dies auch im Krisenjahr auf die Verbeitragung von Gehältern durch.

Kassen werden bis zu 150 Euro monatlich mehr verbeitragen

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 150 Euro auf 4687,50 Euro. Bis zu dieser Grenze wird das Einkommen im kommenden Jahr zur Beitragsberechnung herangezogen. Aufs Jahr gerechnet entspricht dies 58.050 Euro (2020: 56.250 Euro). Die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze steigt 2021 um 1800 Euro auf 64.350 Euro. Diese auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannte Größe definiert den Wert, ab dem ein Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV pflichtversichert sein muss.

Eine andere im Kontext der GKV wichtige Rechengröße ist die sogenannte Bezugsgröße. Sie kommt beispielsweise bei der Mindestbeitragsbemessung freiwilliger GKV-Mitglieder zum Einsatz. Sie wird in den alten Ländern um 105 Euro auf 3290 Euro, in den neuen Ländern um den gleichen Wert auf 3115 Euro angehoben.

Über Zusatzbeiträge wird Ende Oktober entschieden

Bemerkbar machen werden sich für Gutverdiener ebenso die höheren Bemessungsgrenzen in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung. Sie werden um 200 Euro auf 7100 Euro (West) heraufgesetzt. In den neuen Ländern steigt der entsprechende Wert sogar um 250 Euro auf 6700 Euro. Da die Anpassung auf Grundlage fester gesetzlicher Bestimmungen erfolgt, sind für den Beschluss des Bundeskabinetts keine Änderungen im Vergleich zum Entwurf zu erwarten.

Die Entwicklung der Zusatzbeiträge der Krankenkassen im kommenden Jahr ist von diesem Gesetzentwurf unberührt. Erst Ende Oktober wird der Schätzerkreis, ein Gremium von Experten aus Kassen und Bundesgesundheitsministerium (BMG), die voraussichtlichen Einnahmen, Ausgaben und die Mitgliederentwicklung in der GKV bewerten.

Kurze Zeit später legt dann das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2021 fest. Für 2020 war der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Herbst 2019 um 0,2 Punkte auf 1,1 Prozent erhöht worden.

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