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Positionspapier

„Überbordende Bürokratie“: Wirtschaftsrat der CDU sorgt sich um Zukunft der Pflegeinfrastruktur

Bau, Erhalt und Modernisierung von Pflegeimmobilien seien Voraussetzungen für den Erhalt der pflegerischen Versorgung, stellt der CDU-Wirtschaftsrat fest. Bürokratische Eingriffe aber bremsten die Träger aus. Nötig sei ein Umdenken an vielen Stellen.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Mehrere Regale voller bunter Aktenordner.

Wenn der Amtsschimmel wiehert, füllen sich ganze Regale mit bunten Aktenordnern – auch im Pflegesektor. (Symbolbild)

© miket / stock.adobe.com

Berlin. Die Bundesregierung schreibt sich Bürokratieabbau auf die Fahnen. Insgesamt sollen die Bürokratiekosten der Wirtschaft um rund 16 Milliarden Euro nach unten gedrückt werden.

Der Wirtschaftsrat der CDU hat jetzt Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie sich „überbordende bau- und wohnrechtliche Bürokratie“ bei Pflegeimmobilien abbauen ließe. Das Positionspapier liegt der Ärzte Zeitung vorab vor. Eigenen Angaben zufolge zählt der Berufsverband mehr als 13.000 Mitglieder – darunter Unternehmen aller Branchen und Unternehmensgrößen.

Ein Dorn im Auge ist dem Verband unter anderem der föderal bedingte Flickenteppich bei baulichen und konzeptionellen Mindeststandards, die vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder alternative Wohnformen wie Seniorenwohngemeinschaften erfüllen müssen.

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Für überregional tätige Träger bedeute diese „Zersplitterung“ einen „erheblichen Verlust an Effizienz“, da sie Synergien bei Bauplanung, Bauausführung und Technikausstattung kaum nutzen könnten. Stattdessen löse jedes Neubauprojekt zeitintensive Abstimmungen mit Heimaufsichten, Pflegekassen und Kommunen aus.

Als Lösung der Misere schlägt der Wirtschaftsrat bundesweit geltende Mindeststandards für Pflegeimmobilien vor. Das könne über eine Musterbauordnung geschehen.

Flickenteppich bei baulichen Mindeststandards

Der Amtsschimmel wiehert aber noch an anderen Stellen. So sind den Heimträgern in mehreren Bundesländern strikte Vorgaben zur Größe einer Pflegeeinrichtung, zu Einzelzimmerquoten sowie zur Anwendung der Barrierefreiheit auferlegt.

Der Wirtschaftsrat führt ein Beispiel aus dem Freistaat Sachsen an: Während bestehende Seniorenresidenzen dort im Schnitt über mehr als 80 Pflegeplätze verfügen, sieht das seit Frühjahr 2024 geltende sächsische Wohn- und Teilhabegesetz vor, dass neue Pflegeeinrichtungen maximal für 80 Bewohner errichtet werden dürfen. Und: Nach Auslaufen des Bestandsschutzes droht ein Abbau an Plätzen in bestehenden Pflegeeinrichtungen.

Solche Regelungen führten zu erheblichen Mehrkosten – sowohl beim Bau als auch im laufenden Betrieb, heißt es im Papier des Wirtschaftsrats. Die Regularien belasteten obendrein Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger, da Kosten auch bei den Bewohnern der Einrichtungen landeten.

Eine Rechnung legt der Verband ebenfalls bei: So zeigten Kalkulationen, dass die Herstellungskosten pro Pflegeplatz in einer Einrichtung mit 80 Plätzen rund 21 Prozent höher lägen als in einer Einrichtung mit 120 Plätzen. Hinzu kämen höhere Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten.

Strukturvorgaben sollten daher stärker an wirtschaftlichen Realitäten und regionalen Bedarfen ausgerichtet sein, so der Verband. Bei Einrichtungsgrößen, Zimmerstrukturen und technischen Anforderungen sei den Trägern mehr Flexibilität zuzubilligen.

Doppelregulierungen und Mehrfachprüfungen

Abgebaut gehören laut Wirtschaftsrat auch Doppelregulierungen und Mehrfachprüfungen in den Einrichtungen der Langzeitpflege. Besonderes Augenmerk sei hier auf die Harmonisierung und Abgrenzung der Prüfinhalte bei Begehungen durch die Heimaufsicht einerseits und den Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste (MD) andererseits zu legen. Denn: Die Institutionen prüften teils dieselben Sachverhalte. Dies binde Ressourcen und drücke Misstrauen gegenüber den Leistungserbringern aus.

Schlussendlich sei Bürokratieabbau im Interesse aller, betont Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates. Umgekehrt, so Steiger gegenüber der Ärzte Zeitung, gelte: „Wer Investitionen in Pflegeimmobilien durch überzogene Bauvorgaben, langwierige Genehmigungen und föderale Sonderwege ausbremst, gefährdet Pflegeplätze und treibt die Kosten für Pflegebedürftige, Kommunen und Beitragszahler gleichermaßen in die Höhe.“

Nötig seien einheitliche, praxistaugliche Standards, schnellere Verfahren und ein verlässlicher Bestandsschutz für Pflegeimmobilien. „Nur so sichern wir eine bezahlbare und zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur in Deutschland“, ist Steiger überzeugt.

„Bürokratiemonster, die uns quälen“

Mehr Anstrengungen beim Bürokratieabbau wünschen sich auch die Pflegeanbieter. „Es gibt einige Bürokratiemonster, die die Pflegeunternehmen und Beschäftigten quälen“, sagt die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Isabell Halletz, der Ärzte Zeitung. Der Verband vertritt laut eigenen Angaben 955 Mitgliedsunternehmen mit rund 80.000 Beschäftigten in der Altenpflege.

Als Ärgernis nennt auch Halletz umfangreiche Dokumentationsanforderungen von Heimaufsicht und Medizinischem Dienst. Bis zu einem Drittel der Arbeitszeit gehe dafür drauf. Zeit, die in der direkten Bewohnerversorgung fehle, so Halletz.

Ihr Vorschlag: „Zum Wohle der Pflegebedürftigen sollte sich auf einen einheitlichen Standard geeinigt werden, der alle relevanten Daten enthält.“ Und: Die Prüfinstitutionen sollten sich auf eine gemeinsam abgestimmte Regelprüfung pro Einrichtung und Jahr verständigen.

Geht nicht? Geht sehr wohl. Halletz verweist auf Bayern. Dort habe das Kabinett einen „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeaufsicht“ beschlossen. Ein Ziel: Der Medizinische Dienst ist allein für Regelprüfungen zuständig. Halletz findet: Alle 16 Bundesländer sollten es so handhaben.

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