Praxisgebühr

Überweisung bleibt wichtiges Instrument

Die Praxisgebühr ist Geschichte. Droht nun eine Arzt-Hopping? Der Chef der KV Westfalen-Lippe warnt davor - und erinnert an den Bundesmantelvertrag.

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KÖLN. Der Wegfall der Praxisgebühr sollte nicht dazu führen, dass Patienten jetzt in großem Umfang direkt zum Facharzt gehen.

"Das Ende der Praxisgebühr hebelt den Bundesmantelvertrag Ärzte nicht aus", sagt der Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe (KVWL) Dr. Wolfgang-Axel Dryden. Der Bundesmantelvertrag sehe das Instrument der Überweisung weiterhin vor.

Die Überweisung sei wichtig, damit der behandelnde Arzt die Versorgung des Patienten koordinieren und die Behandlungsinformationen zentral erfassen könne, sagt Dryden.

In manchen Veröffentlichungen würde empfohlen, Patienten sollten jetzt direkt zum Facharzt gehen, kritisiert der KVWL-Chef, der selbst Hausarzt ist. "Eine Aufforderung zum Doktor-Hopping wäre kontraproduktiv und ärgerlich."

Seine Vermutung: Die Politik würde einer solchen Entwicklung nicht lange tatenlos zusehen. "Dann könnte sie neue Instrumente implementieren, die möglicherweise restriktiver sind als die Praxisgebühr."

Auch die Barmer GEK weist darauf hin, dass Überweisungen durch das Ende der Praxisgebühr nicht überflüssig geworden sind. Fachärzte wie Anästhesisten oder Radiologen können gar nicht ohne Überweisungen aufgesucht werden.

"Auch aus medizinischer Sicht rät die Barmer GEK, möglichst zuerst den Hausarzt aufzusuchen", heißt es in einer Mitteilung. Es bleibe den Patienten aber unbenommen, bestimmte Fachärzte wie Gynäkologen oder Augenärzte direkt aufzusuchen, so die Kasse. "Es gilt die freie Arztwahl." (iss)

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