Umfrage: Licht und Schatten bei MVZ-Honorar

Von den neuen Regeln zur Honorarverteilung profitieren vor allem ärztlich geführte MVZ. Kritik entzündet sich aber an dem Wohlwollen der KVen gegenüber MVZ.

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BERLIN (ami). Von der Neuregelung der Honorierung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Gemeinschaftspraxen profitieren vor allem die vertragsärztlich geführten MVZ. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands der MVZ (BMVZ), das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Zwei Drittel der MVZ in der Trägerschaft von Kliniken oder Dritten geben an, dass sie Nachteile aus der Umstellung der Zuschlagsystematik seit Juli 2011 erwarten. Dagegen beschreibt die Hälfte der Vertragsarzt-MVZ Vorteile.

"Kooperation wird stärker belohnt"

"Die vertragsärztlichen MVZ sind die Gewinner der Neuregelung, weil sie erfahrungsgemäß mehr kooperieren als andere MVZ. Dass Kooperation nun wieder stärker belohnt wird, ist gut so", sagt BMVZ-Geschäftsführerin Susanne Müller.

An der nicht repräsentativen BMVZ-Umfrage haben sich gut 220 MVZ beteiligt. Sie wird am Freitag beim BMVZ-Jahreskongress vorgestellt.

Durchschnittlicher Zuschlag auf elf Prozent gesunken

Die Neuregelung schafft Müller zufolge auch Verlierer. So führt sie insgesamt dazu, dass deutlich weniger Zuschläge an MVZ gezahlt werden. Der durchschnittliche rechnerische Zuschlag ist demnach von 18 auf elf Prozent gesunken.

Hauptursache dafür ist, dass viele MVZ den Mindest-Kooperationsgrad von zehn Prozent nicht erreichen. Sie erhalten seit Juli gar keinen Zuschlag mehr.

Das zeigt nicht nur die Umfrage des BMVZ: Eine Hochrechnung der KV Rheinland-Pfalz hat ergeben, dass dort etwa die Hälfte der fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) keinen Zuschlag mehr erhält. Nach der alten Regelung war ein Zuschlag von mindestens zehn Prozent garantiert.

Vier von zehn MVZ erhalten keinen Zuschlag mehr

Ein weiteres Ergebnis der BMVZ-Umfrage: Vier von zehn MVZ erhalten keinen Zuschlag mehr, am häufigsten trifft es Klinik-MVZ (57 Prozent). Vertragsärztlich geleitete MVZ dagegen erhalten oft höhere Zuschläge als bisher.

Knapp 18 Prozent von ihnen erreichen sogar den Maximalzuschlag von 40 Prozent. Nach der alten Systematik profitierten davon insgesamt nur knapp fünf Prozent der MVZ. Jetzt sind es im Schnitt gut sieben Prozent.

BMVZ begrüßt Änderungen

Der BMVZ begrüßt die Änderungen im Prinzip. Die alte Systematik hat aus Sicht von BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl "zu absurden Ergebnissen und deutlichen Fehlanreizen geführt".

Sie habe große BAG mit wenig Kooperation begünstigt und kleinere, aber kooperative Einrichtungen benachteiligt. Die Folge: "Es begann die gezielte Gründung überörtlicher BAG zur Abrechnungsoptimierung", so Köppl weiter.

Die neue Regelung habe diesen Fehler beseitigt, schaffe aber neue Ungerechtigkeiten. "Die Zehn-Prozent-Schwelle für die Gewährung des Zuschlags ist reine Willkür. Sie muss weg", so Köppl.

Problem nur halbherzig gelöst

Der Bewertungsausschuss habe das Problem zwar erkannt, aber nur halbherzig gelöst. Er ermöglicht es KVen nun, den Zuschlag auch unterhalb der Schwelle zu gewähren, aber nur für Fachgruppen, die mit mehreren Ärzten in einer BAG vertreten sind.

"Damit hängt die weitere Entwicklung der MVZ und fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen vom Wohlwollen ihrer Regional-KV ab", so Köppl.

Er fordert, dass die Schwelle komplett abgeschafft und jede Kooperation vergütet wird. Ziel des BMVZ ist aber immer noch die vollständige Rückkehr zur Arztfallzählung als Abrechnungsbasis.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Dauerbaustelle MVZ-Vergütung

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