Union plant Neustrukturierung des GBA

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Dr. Rolf Koschorrek

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BERLIN (sun). Entscheidungen sollen transparenter werden, Strukturen effizienter - die Union plant den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) neu zu ordnen. Unter anderem sollen vor allem die Verfahren im GBA mehr "Offenheit und Möglichkeiten zur Beteiligung bieten". Das geht aus einem Positionspapier des CDU-Politikers Rolf Koschorrek hervor, dass der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Das Papier ist noch nicht beschlossen, findet aber in der Union "große Mehrheit". An einigen Stellen solle es noch verschärft werden, heißt es aus Unionskreisen.

Unter anderem will die Union genau unter die Lupe nehmen, wie die Unparteiischen in den GBA kommen. Dem Papier zufolge soll geprüft werden, wie das Verfahren zur "Berufung der Neutralen" weiterentwickelt werden könnte.

Auf diese Weise will die Union, die Akzeptanz der GBA-Entscheidungen verbessern. Koschorreks Idee dazu: Die Unparteiischen sollen dem GBA vorgeschlagen werden - entweder von den Patientenbeauftragten oder von dem Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag.

Für GBA-Beschlüsse, die besondere Auswirkungen auf die Versorgung haben und die in sektorübergreifender Besetzung getroffen werden, soll ein "Mindestquorum" eingeführt werden - also eine erforderliche Mindestzahl anwesender GBA-Mitglieder für eine Beschlussfassung. Koschorrek schlägt eine Zweidrittelmehrheit vor.

Auf diese Weise sollen "weit reichende Entscheidungen auf eine breite Akzeptanzbasis gestellt werden", heißt es zur Begründung.

Eine Änderung ist auch bei den Entscheidungen des GBA vorgesehen: Bei Beschlüssen, die alleine einen Sektor betreffen, soll es künftig eine "sektorspezifische Besetzung für Abstimmungen" geben. Werden medizinische Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden bewertet oder Beschlüsse zur Qualitätssicherung getroffen werden, soll es "bei einer sektorübergreifenden Besetzung" bleiben.

Wichtige gesetzliche Vorgaben sollen zudem in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt werden. Damit sollen künftig Rechtsstreitigkeiten zwischen dem GBA und dem BMG vermieden werden.

Bereits in den Eckpunkten zum geplanten Versorgungsgesetz ist eine Neustrukturierung des GBA vorgesehen. Die Formulierungen dazu sind allerdings bisher noch sehr vage. "Es muss endlich geregelt werden, wer im GBA wann, was und warum entscheidet", sagte CDU-Politiker Jens Spahn im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

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Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 19.04.201110:32 Uhr

Wieder einmal wird die Gremiendemokratie neu erfunden

Die CDU betreibt an diversen Fronten window dressing, so auch mit Vorschlägen für eine Neustrukturierung des GBA.
Hess war und ist ein ausgewiesener, erfahrener Fachmann, wie man kaum einen gleichen wird finden können, wenngleich nicht ohne Ecken und Kanten. Natürlich steht irgendwann seine Nachfolge auf dem Programm.
Als HGF der KBV war sein Wirken sehr viel problematischer.

Fachleute für solche Gremien, die mit der Materie und den verästelten Zusammenhängen mehr als nur oberflächlich vertraut sind, haben zuvor immer parteiische Standpunkte vertreten (müssen). Erforderlich für die Personalauswahl ist ein hohes Distanzierungsvermögen und eine abwägende Objektivität. Damit die individuellen Abweichungen von dieser Forderung sich ausgleichen, setzt man derartige Gremien aus Personen verschiedener Werdegänge zusammen.
Randbemerkung 1 : Theoretiker, beispielsweise aus den gesundheitsökonomischen Instituten, sollten nicht berufen werden, gleichwohl mag man deren Beiträge beachten.
Randbemerkung 2: Auch Neunmalkluge "Praktiker" gehen in hochkarätigen Gremien dieser Art sang- und klanglos baden.

Was die CDU mit "Berufung von Neutralen" meint, klingt unpolitisch und nach Laienspielschar. Hingegen müssten krasse Fehlentscheidungen des Gremiums schärfer sanktioniert werden und eine vorzeitige Abberufung rechtfertigen.
"Mindestquorum" und "sektorspezifische Besetzungen für Abstimmungen" sind ebenfalls wenig praktikabel.

Das Bemühen, die Akzeptanz von Entscheidungen des GBA zu verbessern, klingt nach dem Wunsch, unpopuläre Beschlüsse zu verhindern, oder nach der Illusion absoluter Fehlerlosigkeit.
Für Populismnus braucht man keinen GBA, sondern kann eine Sonderabteilung im Gesundheitsministerium einrichten. Nach kurzer Zeit würde man die Arbeit des GBA und seines Vorsitzenden Hess vermissen.

Dr. Thomas Georg Schätzler 18.04.201114:18 Uhr

Fünf nach zwölf für den GBA

Das wird aber auch höchste Zeit, dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) mit seinem über 70-jährigen Alles entscheiden wollenden Vorsitzenden, Dr. jur. Rainer Hess, grundlegend restrukturiert bzw. formal, inhaltlich u n d personell neu aufgestellt wird.

Die letzte krasse Fehlentscheidung zur schematischen Abschaffung der Erstattungspflicht von Blut"zucker"-Teststreifen bei Typ-2-Diabetes reiht sich ein in eine Reihe von willkürlichen und unsinnigen Leistungsausschlüssen in der GKV. Diese wurden mehrheitlich bei gerichtlicher Überprüfung spätestens vom Bundessozialgericht abgewiesen, da den BSG-Richtern keine substanziellen, validen und spezifischen Begründungen für das Versagen der GKV-Leistungspflicht vorgelegt wurden.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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