Union plant Quasi-Enterbung von Ärzten

BERLIN (HL). Vertragsärzte, die auf mittlere Sicht ihre Praxis aufgeben wollen, ihren Sitz aber in einer überversorgten Region haben, müssen mit neuer Reglementierung rechnen. Sie werden quasi enterbt.

Veröffentlicht:
Praxis samt Arztsitz zu verkaufen: Nach dem Willen der Union könnte das in Zukunft nicht mehr so einfach sein.

Praxis samt Arztsitz zu verkaufen: Nach dem Willen der Union könnte das in Zukunft nicht mehr so einfach sein.

© dpa

Das plant die Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Versorgungsgesetz, dessen Eckpunkte in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch beraten worden sind.

Danach soll in Paragraf 103 Absatz 4 SGB V geregelt werden, dass auf eine Nachbesetzung frei werdender Arztsitze in überversorgten Gebieten verzichtet werden kann.

Für den ausscheidenden Vertragsarzt heißt das: "Die bisherige Praxis, bei der das Recht zur Abrechnung mit den Krankenkassen quasi vererbt werden und verkauft werden kann, ist zu beenden. Der Wert der Praxis samt Einrichtung ist allerdings natürlich zu ersetzen."

Ferner soll das ärztliche Niederlassungsverhalten durch Sicherstellungszuschläge gesteuert werden. In Ergänzung zur lebenslangen Zulassung soll es eine zeitlich befristete Zulassung geben, insbesondere für überversorgte Regionen.

Wer bereit ist, in unterversorgten Regionen zu arbeiten, soll ein Recht bekommen, nach mindestens fünf Jahren in einen Sperrbezirk zu wechseln.

Strittig zwischen Union und FDP-geführtem Ministerium ist die kleinräumige Bedarfsplanung. Rösler lehnt sie ab. Auch der Rechtsrahmen für MVZ ist strittig.

Das Ministerium will sie in der Hand freiberuflicher Vertragsärzte konzentrieren, Kliniken sollen nur ausnahmsweise als Träger zulässig sein.

Vor allem in diesem Punkt wird Rösler von der Bundesärztekammer unterstützt. Damit werde die Freiberuflichkeit in Praxis und MVZ gestärkt, sagte BÄK-Vize Montgomery. Unscharf sei jedoch noch, unter welchen Bedingungen Klinik-MVZ möglich sein sollen.

Lesen Sie dazu auch: Unions-Pläne zum Versorgungsgesetz: Hehre Ziele und offene Fragen

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

Frauenärztin und Aufklärerin auf Instagram

Dr. Annika Schauer: Gynfluencerin und Wies’n-Kellnerin

Lesetipps
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Tipps für den Reha-Antrag

Vorsorge oder Reha: Was es für die Genehmigung durch die Kostenträger braucht