Union schraubt am Versorgungsgesetz

Der jetzige Entwurf zum Versorgungsgesetz wird nicht das letzte Wort sein, betonen Unions-Gesundheitspolitiker. Auch Vergütungsfragen müssten erneut auf den Tisch.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Jens Spahn.

Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Jens Spahn.

© Wolf P. Prange / imago

DÜSSELDORF. Gesundheitspolitiker der Union sehen beim Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz Änderungsbedarf. "Wir werden uns im Beratungsverfahren noch vieles anschauen müssen", sagte der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn bei einer Veranstaltung der "AG Zukunft des Gesundheitswesens" in Düsseldorf.

Die Konvergenz der ärztlichen Vergütung muss seiner Ansicht nach nochmals auf die Tagesordnung, ebenso wie die integrierte Versorgung oder das Thema "Pay for performance". "Für fünf oder sechs große Volkskrankheiten müssen wir für die Regelversorgung zu Qualitäts-Parametern kommen", sagte Spahn.

Rolle des GBA wird kritisiert

Kritisch sieht er die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bei der geplanten ambulanten spezialärztlichen Versorgung. "Muss es wirklich der GBA sein, der die Rahmenbedingungen erarbeitet?", fragte er. Durch das lange Procedere in dem Gremium werde es zu lange bis zur Umsetzung dauern. Eine Alternative wäre, die Bedingungen in dreiseitigen Verträgen zwischen Kassen, niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern festzulegen, sagte Spahn.

Das sieht auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Rolf Koschorrek so. "Vieles könnte die Selbstverwaltung besser machen", sagte er. Die Politik müsse dafür sorgen, dass die drei Vertragsparteien zusammen kommen.

Gesundheitspolitiker suchen nach Verbesserungsvorschlägen

In Gesprächen mit Vertretern aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens suchten die Gesundheitspolitiker zurzeit nach Verbesserungsvorschlägen, sagte Koschorrek. "Die Bereitschaft, das aufzunehmen, ist vorhanden." In der jetzigen Form werde der Entwurf auf keinen Fall Gesetz. "Der Referentenentwurf weicht von dem ab, was wir in den Eckpunkten vereinbart hatten", moniert Koschorrek.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisierte, dass für die spezialärztliche Versorgung keine Bedarfsanalyse vorgesehen sei. "Wenn man sich gemeinsam hinsetzen und den Bedarf anschauen würde, dann hätten wir ein wirkliches Steuerungsinstrument", sagte sie. Zu einer sektorübergreifenden Versorgung werde der Paragraf 116b nicht führen, erwartet Steffens.

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler sprach sich ebenfalls für dreiseitige Verträge für die spezialärztliche Versorgung aus. "Das Ganze ist zu GBA-lastig." Er bezeichnete es als problematisch, dass der Ausschuss zusätzliche Qualitätsanforderungen für den spezialärztlichen Sektor festlegen soll. "Das könnten die Krankenkassen zu einem Endziel bringen: dem selektiven Kontrahieren mit Krankenhäusern durch die Qualifikations-Hürde", sagte Köhler.

Köhler wiederholte die Vorbehalte der niedergelassenen Ärzte gegen die geplante neue Versorgungsebene. Allerdings warnte er die Ärzte davor, das Projekt kaputt zu reden. Immerhin biete die spezialärztliche Versorgung die Chance, zumindest an einer Stelle aus den Zwängen des Systems zu kommen.

"Wenn wir das ablehnen, wird die Politik uns zehn Jahre lang sagen: Ihr habt die Chance für Einzelleistungsvergütungen ohne Mengensteuerung gehabt und Ihr wolltet es nicht", sagte Köhler. Nach seiner Einschätzung wird das Gesetz die Versorgung stärker verändern, als viele es erwarten. "Das Gesetz kommt auf leisen Pfoten, das Veränderungspotenzial wird unterschätzt."

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