"Pille danach"

Union und SPD uneins über Rezeptpflicht

Die Rezeptpflicht für die "Pille danach" steht am Dienstag auf der Tagesordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Wogen schlagen im Vorfeld hoch - CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn erhitzt die Gemüter mit einem Smarties-Vergleich.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Erneute Diskussionen um die "Pille danach": In der ersten Sitzungswoche im neuen Jahr sollte der Bundestag am kommenden Donnerstag zur sogenannten "Pille danach" beraten.

Das Thema ist wieder von der Tagesordnung genommen worden - denn zwischen SPD und Union besteht dazu keine Einigkeit.

Während die SPD-Länder bereits im November mit ihrer Mehrheit im Bundesrat für eine Freigabe der "Pille danach" votiert hatten, verdeutlichte der Gesundheitsexperte der Union, Jens Spahn, seine Haltung: "Für uns als CDU ist klar, die Pille danach wird es auch in Zukunft nur auf Rezept geben. Das sind keine Smarties, das ist ein Medikament mit Risiken und Nebenwirkungen", sagte Spahn der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe).

"Kein Smartie"

Hintergrund ist auch eine Sitzung im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort will am heutigen Dienstag der Ausschuss für Verschreibungspflicht über die Rezeptpflicht für Levonorgestrel beraten.

Bereits 2003 hat der Ausschuss ein Ende der Rezeptpflicht empfohlen. Spekuliert wird, dass das Gremium nicht von seiner früheren Empfehlung abweichen wird.

Mit seiner Äußerung, die "Pille danach" sein kein "Smartie", löste Spahn erneut heftige Debatten unter Aktivistinnen im Sozialen Netzwerk Twitter aus.

Bereits im Mai 2013 kritisierten Aktivistinnen unter den Stichworten #wiesmarties und #spahnmemo frühere Äußerungen von Spahn, die den gleichen Tenor hatten.

In der Diskussion mischte am Montag auch Spahn über sein Twitter-Konto mit: "Sind eigentlich alle, die die Pille danach rezeptfrei wollen, auch dafür, die Pille 'davor‘ rezeptfrei zu machen?" Hämische Kommentare folgten prompt. (bee)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.01.201407:44 Uhr

Die Fakten

Die Nennung der Handelsnamen erleichtert die immer noch überraschend notwendige, manchmal nächtliche ärztliche Verschreibung, sowohl für die Patientinnen u n d ihre Partner als auch für fachfremde Ärztinnen und Ärzte z. B. im Zentralen ärztlichen Notdienst und in den ZND-Praxen.

Als Hintergrund zur umstrittenen A u f h e b u n g der Rezeptpflicht: Zur postkoitalen Kontrazeption als "Pille danach" gibt es in Deutschland
• den selektive Progesteronrezeptor-Modulator mit 30 mg Ulipristalacetat (ellaOne®) und
• das Präparat mit dem bezeichnenden Namen PiDaNa® mit 1,5 mg Levonorgestrel.

Bei ellaOne® sind als Nebenwirkungen in unter 10% der Fälle Kopfschmerzen, Übelkeit, Bauchschmerzen und Menometrorrhagien beschrieben. Affektive Störungen, Schwindel, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Myalgie, Rückenschmerzen, Dysmenorrhoe, Mastodynie, Müdigkeit folgen zwischen 1% und unter 10% häufig.

PiDaNa® entspricht mit 1,5 mg Wirksubstanz der Einmalgabe von 50 (f ü n f z i g) Minipillen "Microlut®" oder "28 mini®" bei 0,03 mg Levonorgestrel täglich als orales Kontrazeptivum (OC). Daher erklären sich sehr häufige Nebenwirkungen (über 10%): Mastodynie, Menometrorrhagie, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Unterbauchschmerzen, Verzögerung der Menstruation, Hypermenorrhoe, Müdigkeit. Durchfall und Erbrechen werden zwischen 1% und unter 10% Häufung angegeben.

Dies sollte bei der Anhörung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht in Vergessenheit geraten.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund.
Quellen - http://link.springer.com/article/10.1007/s10304-011-0463-5 – und Gelbe Liste

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