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EU-Krebsrichtlinie

Verbindliche Grenzwerte

Erste Etappe zur Überarbeitung der Krebsrichtlinie im EU-Parlament erfolgreich zurückgelegt.

Veröffentlicht:

Brüssel. Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat am Dienstag mit großer Mehrheit europaweit verbindliche Grenzwerte für krebserregende und erbgutverändernde Stoffe am Arbeitsplatz beschlossen.

Damit hat das EU-Parlament die erste Etappe zur Überarbeitung der EU-Krebsrichtlinie absolviert.

Der im Frühjahr 2016, nach jahrelangen Diskussionen, von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf setzt nun Grenzwerte vor allem für gesundheitsgefährdende Chromium-Verbindungen. Diese finden sich vor allem bei Lacken, die im Schiffsbau und der Flugzeugherstellung verwendet werden. Sie stehen seit langem in Verdacht, Lungen- und Nasenkrebs auszulösen.

"Krebs ist in Europa die häufigste arbeitsbedingte Todesursache. Es ist ein großer Skandal, dass jedes Jahr 100 000 Menschen sterben, weil sie bei der Arbeit krebserregenden Stoffen ausgesetzt waren", erklärte die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck. Die Erhöhung der Grenzwerte für krebserregende Stoffe könne zehntausende Leben am Arbeitsplatz retten.

Zwei weitere Pakete der EU-Krebsrichtlinie, die in Bearbeitung sind, stoßen, derweil auf Kritik bei den Sozialdemokraten. "Wir bedauern, dass für Substanzen wie Dieselkraftstoff und Formaldehyd keine Grenzwerte vorgeschlagen werden."

Formaldehyd findet sich beispielsweise vor allem im Gesundheitsbereich in Krankenhäusern in Konservierungs- und Desinfektionsmitteln, denen das medizinische Personal ständig ausgesetzt ist.

"Wir erwarten, dass die EU-Kommission in Kürze neue Grenzwerte für weitere Stoffe zur Aktualisierung des EU-Rechts vorlegt", so Jutta Steinruck.

Dazu müssten aber auch Substanzen in den Geltungsbereich der Krebsrichtlinie aufgenommen werden, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Unfruchtbarkeit verursachten oder Schwangerschaften gefährdeten. (taf)

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