Corona-Kosten

Pflegeversicherung: DAK-Chef Storm begrüßt geplante Musterklagen des Sozialverbands VdK

Der VdK plant für 2026 Musterklagen wegen der „zweckwidrigen Verwendung von Pflegebeiträgen“ in der Corona-Zeit. Krankenkassen goutieren das – und warten mit Spannung darauf, was die Bund-Länder-Kommission zur Pflegereform empfiehlt.

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„Vorgehen des Sozialverbandes VdK ein richtiger und wichtiger Schritt“: DAK-Chef Andreas Storm.

„Vorgehen des Sozialverbandes VdK ein richtiger und wichtiger Schritt“: DAK-Chef Andreas Storm.

© Janine Schmitz / photothek / picture alliance

Berlin. Nach den Klagen der Krankenkassen wegen der Unterfinanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern könnte auf den Bund eine weitere Klagewelle zurollen. Diese betrifft die soziale Pflegeversicherung – konkret geht es um die „zweckwidrige Verwendung von Pflegebeiträgen während der Corona-Pandemie“.

So jedenfalls die Lesart des Sozialverbands VdK, der entsprechende Musterklagen plant. Die Klagen seien ein „bedeutender Schritt, um kurzfristig der Unterfinanzierung in der Pflege zu begegnen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der Ärzte Zeitung am Mittwoch.

Bentele: Klagen ein bedeutender Schritt

Es gehe nicht an, dass Gelder, die von gesetzlich Versicherten für die Pflege entrichtet würden, in einer „Zeit von Krisen und finanziellen Engpässen“ für gesamtgesellschaftliche Aufgaben genutzt würden – „auch wenn diese Maßnahmen in der Pandemie notwendig erschienen“, so Bentele. „Wir rechnen im kommenden Jahr 2026 mit der Einreichung der Klagen, die sich gegen die Höhe der Beiträge wenden.“

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Konkret geht es um rund 5,2 Milliarden Euro. Die werden seit geraumer Zeit auch von den Pflegekassen vom Bund eingefordert. Der Chef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, begrüßt daher die vom VdK angekündigten Musterklagen.

In einem ersten Schritt sollten Widersprüche gegen aktuelle Beitragssatzforderungen der Pflegekassen im Januar 2026 erhoben werden, so Storm. „Da uns als Pflegekasse dieser Weg nicht offensteht, ist es im Sinne der Beitragszahlenden umso wichtiger, dass der Sozialverband VdK diese rechtlichen Maßnahmen ergreift.“

Laut DAK handelt es sich um 24 Klagen von gesetzlich Versicherten. Dass die Musterklagen tatsächlich eingereicht werden, ist aber noch nicht zu 100 Prozent ausgemacht. Storm: „Jetzt ist die Bund-Länder-Kommission ,Zukunftspakt Pflege‘ dringend gefordert, in ihrem Abschlussbericht die Rückzahlungen der Coronahilfen verbindlich anzukündigen.“ In diesem Falle wäre die Klagewelle nicht mehr nötig.

Mehrere Optionen im Gespräch

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe will am Donnerstag (11. Dezember) ihren Abschlussbericht vorlegen. In einem kürzlich durchgesickerten, nicht abgestimmten Entwurf ist als Option die vollständige Rückerstattung der Corona-Kosten aus Steuermitteln aufgeführt.

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Die Rentenversicherungsbeiträge pflegende Angehöriger – auch diese Kosten werden derzeit von den Pflegekassen gestemmt und machen rund 3,6 Milliarden Euro pro Jahr aus – sollen dem Papier zufolge entweder hälftig oder komplett aus Steuermitteln finanziert werden.

Ebenso findet sich im Entwurf die Variante, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben und überdies die Option, einen „ausgabenseitigen Finanzausgleich“ zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung herbeizuführen. (hom)

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