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Zusatzeinkommen

Bundesrechnungshof rügt Privatliquidation durch Klinikärzte der Bundeswehr

Laut einem aktuellen Report des Bundesrechnungshofs scheinen Fachärzte an Bundeswehrkrankenhäusern völlig unkontrolliert privatmedizinischer Nebentätigkeit nachzugehen.

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Haupteingang BW-Klinik Koblenz

Haupteingang mit Wachhütte: Zahlen aus dem Bundeswehrkrankenhaus Koblenz lassen vermuten, dass auch an den anderen Klinikstandorten des Heeres externe Patienten fleißig privat behandelt werden.

© Thomas Frey / dpa / picture alliance

Bonn. Der Bundesrechnungshof moniert „ausufernde Privatabrechnungen an Bundeswehrkrankenhäusern“. Dort beschäftigte Ärztinnen und Ärzte würden – oftmals zu Lasten der soldatischen Versorgung – ein entsprechendes Pensum erbringen, das „in vielen Fällen“ weit über die Grenzen zulässiger Nebentätigkeit hinaus gehe. In ihren „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ werfen die Finanzprüfer dem Verteidigungsministerium vor, seinen Kontrollpflichten gegenüber den Wehrmedizinern nicht zu genügen.

Bereits 2016 hatte die Bonner Behörde kritisiert, dass sich Ärzte an Bundeswehrkliniken regelmäßig über die gesetzlichen Zuverdienstgrenzen hinaus privatmedizinisch betätigten. Daraus habe das Ministerium bislang „keine ausreichenden Konsequenzen gezogen. Ihm fehlt auch der Wille, zu kontrollieren, ob Ärztinnen und Ärzte die zeitlichen und finanziellen Obergrenzen einhalten“, heißt es.

70.000 Euro pro Person und Jahr

Zur Erläuterung: Fachärzte der republikweit fünf Bundeswehrkrankenhäuser dürfen maximal acht Wochenstunden zusätzlich zu ihrer Arbeitszeit einer Nebentätigkeit nachgehen. Außerdem sind privatärztliche Zusatzeinkünfte auf 40 Prozent ihres Jahresgehalts begrenzt. Tatsächlich jedoch würden beide Limits regelmäßig überschritten, teils ganz erheblich, so die Rechnungsprüfer, deren Befund auf Abrechnungsdaten am Bundeswehrzentralkrankenhaus in Koblenz basiert.

Dort erlösten in den Jahren 2023 und 2024 den Angaben zufolge 40 Ärztinnen und Ärzte durch Privatabrechnung rund 5,6 Millionen Euro – im Schnitt 70.000 Euro pro Person und Jahr. Knapp die Hälfte der Liquidationsberechtigten, heißt es weiter, habe jedoch die finanzielle Obergrenze „um das Doppelte bis hin zum Zehnfachen“ gerissen. In der Spitze hätten Ärzte Zusatzeinkünfte erwirtschaftet, „die fast viermal so hoch waren wie ihr reguläres Jahresgehalt“.

„Zusätzliche Kosten für den Bund“

Auch die zeitliche Obergrenze würden viele ignorieren. Einige der Koblenzer Heeresärzte hätten „über 1.400 Privatbehandlungen im Jahre“ absolviert – „Einzelne schafften neben ihrer Haupttätigkeit bis zu 191 Privatbehandlungen pro Woche“. Unterdessen bekämen „Soldatinnen und Soldaten oftmals nur schwer einen Facharzttermin“; das betreffe vor allem HNO- und Augenärzte. Die Soldaten seien dann gezwungen, auf die zivile Versorgung auszuweichen. „Dies führt zu zusätzlichen Kosten für den Bund“.

Das Verteidigungsministerium müsse „für Privatabrechnungen endlich ein wirksames Kontrollsystem einführen“, fordern die Rechnungsprüfer abschließend. Dazu gehöre auch, bei Verstößen gegen die Zuverdienstgrenzen „die Genehmigung der Nebentätigkeit konsequent zu widerrufen“. (cw)

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