Urteil

Zwölfjährige als „Helferin“ bei Schädel-OP: Freisprüche für Ärzte

Ein Mädchen am OP-Tisch: Wie es dazu kam, dass ein Kind Hand anlegte – und warum das Gericht die beteiligten Ärzte freisprach.

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Graz. Nach einer Notoperation, bei der die zwölfjährige Tochter einer Neurochirurgin mit am OP-Tisch stand, sind die Medizinerin und ein weiterer Chirurg in Österreich freigesprochen worden. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass das Kind aktiv ein Loch in den Schädel des Patienten gebohrt habe, erklärte die Bezirksrichterin in Graz.

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Chirurgen wegen Beteiligung an einer Körperverletzung angeklagt, weil sie es mutmaßlich zuließen, dass das Mädchen als medizinisch ungeschulte Person eine Behandlung durchführte. Der Patient war im Januar 2024 nach einem Unfall bei Forstarbeiten mit einer schweren Kopfverletzung in eine Klinik der Stadt im Süden Österreichs eingeliefert worden. Die Tochter der Neurochirurgin hatte ihre Mutter an diesem Tag zufällig zur Arbeit begleitet und darum gebeten, mit ihr in den Operationssaal kommen zu dürfen.

Tochter der Chirurgin wollte mithelfen

Dort bat das Kind gegen Ende des Eingriffs darum, mithelfen zu dürfen. Der angeklagte Chirurg, der das Loch bohren sollte, ließ es nach eigenen Angaben zu, dass das Kind auch eine Hand oder beide Hände auf den Bohrer legte. Er beharrte jedoch vor Gericht darauf, dass er immer die Kontrolle über das Gerät hatte. Die Mutter hatte danach laut eigenen Angaben mehreren Pflegerinnen im Krankenhaus stolz erzählt, dass ihre Tochter soeben ihr erstes Bohrloch gesetzt habe. Doch diejenigen Kollegen, die selbst im Operationssaal mit anwesend waren, machten vor Gericht keine genauen Aussagen darüber, wer genau den Bohrer bedient hatte.

„Da sind viele Dinge, die im Argen liegen (…) und die ich - salopp gesagt - als Wahnsinn empfinde“, sagte die Richterin über die Operation, bei der ein Kind am OP-Tisch stand. Doch sie betonte, dass es bei dem Prozess nicht um ethische, sondern um juristische Fragen gehe. „Zusammengefasst ist Ihr Verhalten vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht“, sagte sie den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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