Transparenz bei Kassenbeiträgen

Verbraucherschützer fordern: Informationen über Beitragserhöhungen wieder per Brief

Einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zufolge waren sich viele Betroffene nicht darüber bewusst, dass ihre Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöht hat. Der Verband sieht die Ursache vor allem darin, dass diesmal nicht per Brief informiert werden musste.

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Wenn Zusatzbeiträge erhöht werden, sollen Kassen künftig wieder verpflichtet sein, darüber per Brief zu informieren. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wenn Zusatzbeiträge erhöht werden, sollen Kassen künftig wieder verpflichtet sein, darüber per Brief zu informieren. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

© © Christian Ohde / dpa

Berlin. Viele Krankenkassen haben zum Jahresbeginn die Zusatzbeiträge erhöht. Informiert haben die Kassen unter anderem auf ihren Websites – die Pflicht zur schriftlichen Information per Brief war mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für das erste Halbjahr des Jahres 2023 ausgesetzt worden. Eine Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat jetzt ergeben, dass viele betroffene GKV-Versicherte nicht über die Beitragserhöhung Bescheid wussten – die Informationen auf den Websites der Kassen hatten sie demnach wohl nicht wahrgenommen.

„Um den Krankenkassen Kosten zu ersparen, hat die Bundesregierung Abstriche bei den Transparenzpflichten der Kassen gemacht. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher müssen derzeit bereits jeden Euro drei Mal umdrehen. Deshalb ist die Politik schlecht beraten, wenn sie ausgerechnet in Krisenzeiten zu weniger Kostenklarheit beiträgt“, kommentiert vzbv-Chefin Ramona Pop.

Versicherte nur selten auf Websites ihrer Kasse unterwegs

Viele Versicherte nutzen die Webseiten ihrer Krankenkasse eher sporadisch oder gar nicht: Laut Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv besuchen zwei Drittel der gesetzlich Versicherten (67 Prozent) die Internetseite ihrer Krankenkasse seltener als einmal im Jahr oder nie. Entsprechend niedrig ist der Anteil derjenigen, die sich der Beitragserhöhungen bewusst waren: Bei nur knapp einem Drittel der gesetzlich Versicherten (32 Prozent), deren Beitragssatz zum Jahreswechsel erhöht wurde, war das der Fall. Ein weiteres Drittel (33 Prozent) hat in der Befragung fälschlicherweise angegeben, der Beitrag ihrer Krankenkasse hätte sich nicht erhöht. Weitere 33 Prozent gaben an, nicht zu wissen, ob ihre Krankenkasse den Beitrag erhöht hat.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband betont: Versicherte hätten einen gesetzlichen Anspruch auf Transparenz durch ihre Krankenkasse, die Information über Beitragserhöhungen dürfe keine Holschuld sein, sondern müsse aktiv an die Betroffenen heran getragen werden. Schließlich verfüge auch nicht jeder Versicherte über Zugang zum Internet.

Information soll wieder per Post kommen

„Nur neun Prozent der Versicherten halten es für angemessen, dass die Krankenkassen ausschließlich über ihre Internetseite auf eine Beitragserhöhung hinweisen. Im Vergleich: Eine rein postalische Information über eine Erhöhung wird von der großen Mehrheit der Versicherten (84 Prozent) als ein geeigneter Informationsweg angesehen“, betont der vzbv. Die Sonderregelung zur Aussetzung der brieflichen Informationspflicht sollte aus Sicht des vzbv nicht erneut eingesetzt werden.

Der Verband fordert insgesamt eine höhere Transparenz insbesondere über die Qualität der Kassen. Die Bundesregierung müsse die Kassen verpflichten, nachvollziehbare und vergleichbare Informationen über Service-, Beratungs- und Leistungsangebote zur Verfügung zu stellen, so die vbvz-Forderung. „Das sollte in einem unabhängigen Qualitätsportal geschehen und muss auch Zahlen zum Genehmigungsverhalten einbeziehen.“

Die Koalition hat vereinbart, dass die Krankenkassen ihre Service- und Versorgungsqualität zukünftig anhand von einheitlichen Mindestkriterien offenlegen sollen. „Ziel muss ein Qualitätswettbewerb der Krankenkassen sein. Die Bundesregierung muss die Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz nun zügig vor der Sommerpause vorlegen“, so Pop. (heib)

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