Vereinbarung zur Onkologie in Berlin unter Dach und Fach

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BERLIN (ami). Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat sich mit den Krankenkassen auf die regionale Onkologie-Vereinbarung nach den Vorgaben der Bundesebene geeinigt.

Um die Sicherstellung nicht zu gefährden, haben KV und Kassen auch solche Ärzte zur Teilnahme an der besonders qualifizierten Versorgung zugelassen, die bislang die auf Bundesebene geforderte Zusatzbezeichnung "medizinische Tumortherapie" noch nicht vorweisen können. Zudem sind die Mindest-Patientenzahlen in Berlin gegenüber der Bundesvereinbarung herabgesetzt.

Die Vereinbarungen zum Honorar bezeichnete KV-Vorstand Burkhard Bratzke als "gemessen am Bundesvergleich sehr gut". Es fließe weiterhin das Geld, das die Kassen auch bisher gezahlt hätten. Vorgesehen sind zwei Honorarstufen. Ärzte, die alle gefragten Qualifikationen nachweisen, erhalten Zuschläge auf vier der fünf neuen Gebührenordnungspositionen (GOP). Ein Beispiel: Für Palliativtherapie gemäß GOP 86518 gibt es in der sogenannten Basisversorgung 170 Euro. Ärzte, die alle Teilnahmevoraussetzungen des Bundesmantelvertrags erfüllen, erhalten 205 Euro für die gleichen Leistungen.

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