Angst vor dem Heim

Verfassungsklage gegen "Pflegenotstand" gescheitert

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Eine Verfassungsklage gegen die Zustände in deutschen Pflegeheimen ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde von insgesamt sechs Klägern nicht an, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Die Kläger befürchten, in absehbarer Zeit selbst ins Heim zu müssen. Sie wollten feststellen lassen, dass Heimbewohner derzeit nicht ausreichend in ihren Grundrechten geschützt seien, und den Staat zu Abhilfe und besserer Kontrolle verpflichten lassen.

Aus Sicht der Karlsruher Richter machten sie aber nicht deutlich genug, wo genau diese evidenten Missstände liegen und was der Staat dagegen tun könnte. Der Sozialverband VdK hatte die Klage unterstützt. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

„Versorgungsqualität ist mehr als pflegerisches Handeln“

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

WIDO-Analyse

Qualitätsatlas Pflege: Viel Luft nach oben

Kooperation | In Kooperation mit: AOK -Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisnahe Empfehlungen

Magenkarzinom-Leitlinie aktualisiert: Stärkerer Blick auf Risikofaktoren

Wichtiger Laborwert

HDL-Cholesterin – wie „gut“ ist es wirklich?

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Was tun, wenn ein Patient Typ-1- und Typ-2-Diabetes hat? Die aktualisierte S3-Leitlinie gibt Antworten. (Symbolbild)

© Halfpoint / stock.adobe.com

Breiter gefasste Therapieziele

Aktualisierte Leitlinie zu Typ-1-Diabetes: Lebensqualität rückt nach vorne