Risikoselektion

Verhinderung möglich?

Die Bundesregierung setzt weiter auf Wettbewerb unter den Krankenkassen - und hält Verstöße wie bei der KKH Allianz für Einzelfälle.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Vorfälle wie bei der KKH Allianz, die offenbar versuchte, teure Versichterte loszuwerden, seien Einzelfälle, glaubt FDP-Politikerin Ulrike Flach.

Vorfälle wie bei der KKH Allianz, die offenbar versuchte, teure Versichterte loszuwerden, seien Einzelfälle, glaubt FDP-Politikerin Ulrike Flach.

© Rust / imago

KÖLN. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, durch Änderungen am Risikostrukturausgleich oder andere Maßnahmen die gesetzlichen Krankenkassen an der Konzentration auf gute Risiken zu hindern.

Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor.

"Anreize zur Risikoselektion sind zu verringern, können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden", führt die Parlamentarische Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) dort aus.

Ein reiner Ausgabenausgleich würde solche Anreize zwar vollständig unterbinden, aber gleichzeitig auch den Wettbewerb um eine wirtschaftliche Versorgung und eine gute Versorgungsqualität, so die FDP-Politikerin. "Die Bundesregierung sieht im Wettbewerb zwischen den Kassen ein wesentliches Steuerungsinstrument."

"Keine systematische Diskriminierung"

Der Versuch der KKH Allianz, teure Versicherte loszuwerden, oder das Abwimmeln von Mitgliedern der ehemaligen City BKK bei mehreren Kassen hält sie für Einzelfälle.

"Aus den genannten Beispielen ist keineswegs auf eine flächendeckende, systematische Diskriminierung von alten und kranken Versicherten durch die Krankenkassen zu schließen."

Die Vermutung der Linken-Politiker, dass Verstöße der Kassen gegen die Wahlfreiheit der Versicherten auf Mängel im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zurückzuführen sind, teilt Flach nicht.

"Dessen ungeachtet ist der Morbi-RSA als lernendes System ausgestaltet, so dass die Frage seiner Weiterentwicklung unabhängig von dem hier angesprochenen Sachzusammenhang Gegenstand einer fachlichen und politischen Diskussion bleibt", schreibt sie.

Eine Ausweitung der Krankheiten, die im Morbi-RSA berücksichtigt werden, hält die Bundesregierung nicht für nötig.

Flach widerspreche in ihrer Antwort nicht der Aussage, dass Versicherte mit hohen Kosten bei den Kassen ebenso Unterdeckungen verursachen wie ältere Versicherte, sagt Harald Weinberg von der Linken.

"Die Bundesregierung hält weiterhin an einem Wettbewerb um die jungen und gesunden Versicherten fest, obwohl es Möglichkeiten gäbe, dies zu unterbinden", kritisiert Weinberg. "Dieser Wettbewerb macht Ältere und Kranke zu unerwünschten Versicherten."

KKH Allianz: 135 Mitglieder kündigten nach Telefonat

Flach geht auf die Vorgänge bei der KKH Allianz ein. Nach einem Bericht der Innenrevision der Kasse sind von Ende Oktober 2010 bis Ende Dezember 2011 rund 1000 Versicherte von Kassenmitarbeitern wegen Zahlungsrückständen angerufen worden.

In rund 200 Fällen sei "in nicht hinnehmbarer Weise auf die Versicherten Einfluss genommen worden, die Kasse zu wechseln". Bei 135 Mitgliedern hatte die KKH Allianz damit Erfolg: Sie kündigten.

Wenn Kassen versuchen, das Wechselrecht der Versicherten einzuschränken, schreiten die Aufsichtsbehörden ein, betont Flach.

"Krankenkassen, die sich auf diese Weise rechtswidrig verhalten, müssen zudem mit einem beträchtlichen Ansehensverlust und einer Schwächung im Wettbewerb um Mitglieder rechnen."

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