Direkt zum Inhaltsbereich

Versicherte erhalten im Notfall volle Leistung

Veröffentlicht:

BERLIN(ble). Durch die Einschreibung in Hausarztverträge entstehen für Versicherte keine Nachteile bei Behandlungen im Notfall oder im Urlaub. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion klargestellt.

Anstelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung übernehme die Kasse für ihren am Hausarztvertrag teilnehmenden Versicherten im Notfall den Sicherstellungsauftrag. Zudem seien andere Leistungen, die bei Urlaubsaufenthalten von eingeschriebenen Versicherten in Anspruch genommen werden, bei regionalen Kassen in der Regel nicht Bestandteil von Verträgen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Progression bremsen

Rhythmuskontrolle bei Vorhofflimmern: Wann initiieren?

Mögliche Glutenquelle

Wie riskant ist ein Zungenkuss bei Zöliakie?

Lesetipps
Syphilis-Läsion im Mund einer infizierten Person.

© CID / Science Photo Library

Kein Herpes, kein Krebs

Was steckte hinter den schlecht heilenden Ulzera im Mund?

Illustration von einer Person mit einem schwarzen Knäuel statt eines Kopfes.

© Khosrork / Getty Images / iStock

Neurodivergenz

ADHS in der Hausarztpraxis: Hinweise für die Diagnostik