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Versicherte erhalten im Notfall volle Leistung

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BERLIN(ble). Durch die Einschreibung in Hausarztverträge entstehen für Versicherte keine Nachteile bei Behandlungen im Notfall oder im Urlaub. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion klargestellt.

Anstelle der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung übernehme die Kasse für ihren am Hausarztvertrag teilnehmenden Versicherten im Notfall den Sicherstellungsauftrag. Zudem seien andere Leistungen, die bei Urlaubsaufenthalten von eingeschriebenen Versicherten in Anspruch genommen werden, bei regionalen Kassen in der Regel nicht Bestandteil von Verträgen.

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