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"Versklavung und Erpressung eines angeblich freien Berufsstandes"

MÜNCHEN (sto). Die gesetzlichen Regelungen zum kollektiven Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt stehen nicht im Einklang mit einer demokratischen Grundordnung.

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Diese Ansicht hat der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Wolfgang Hoppenthaller, in einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsidenten Günther Beckstein vertreten.

Nach den Bestimmungen in Paragraf 95 b SGB V würden Vertragsärzte verpflichtet, ihre Leistungen zu den von den Kassen diktierten Konditionen anzubieten, erklärte Hoppenthaller. "Dieser Paragraf bedeutet nichts anderes, als eine Versklavung und Erpressung eines angeblich freien Berufsstandes", heißt es in dem Schreiben, in dem Hoppenthaller die Bayerische Staatsregierung auffordert, im Bundestag eine Streichung der Bestimmung aus dem SGB V zu initiieren.

Kritisch äußerte sich Hoppenthaller auch zu den in Paragraf 87 SGB V vorgeschriebenen Berechnungsmodalitäten des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes, nach dem das ärztliche Honorar ab 1. Januar 2009 berechnet wird. Allein der Orientierungspunktwert werde den Hausärzten in Bayern unabhängig von den Folgen des Gesundheitsfonds Umsatzverluste zwischen 20 und 30 Prozent bringen.

Äußerungen von Bayerns Sozialministerin Christa Stewens, die Staatsregierung werde solche Honorarminderungen nicht zulassen, stünden allerdings im krassen Gegensatz zur geltenden Rechtslage, nach der allein der Bewertungsausschuss entscheide, erklärte Hoppenthaller.

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