Versorgungsgesetz stößt in Brandenburg auf Zustimmung

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POTSDAM (ami). Das geplante Versorgungsgesetz trifft auf große Zustimmung in der KV Brandenburg (KVBB). Das Papier, das Unionsgesundheitsexperte Jens Spahn vorgelegt habe, decke sich mit den Brandenburger Vorstellungen, sagte KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming vor der Vertreterversammlung.

Der Entwurf sei "in großen Teilen akzeptabel", so Helming. Mit Blick auf die strukturellen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung sprach er von einem "bunten Blumenstrauß".

Beispielhaft erwähnte Helming, dass die Gründung von Eigeneinrichtungen der KVen und mobile Versorgungskonzepte erleichtert und die Residenzpflicht der Ärzte gelockert werden sollen.

Nicht ohne Stolz verwies der KV-Chef darauf, "dass das, was hier im Gesetz angelegt ist, in Brandenburg schon konkret ausgestaltete Vorläufer findet".

So gibt es in Helmings Heimatort Bad Belzig seit Kurzem eine KV-Eigeneinrichtung. Bereits länger schon kommt dorthin in regelmäßigen Abständen ein Nephrologe aus Potsdam zur Betreuung von Diabetikern im Rahmen eines Integrationsprojektes.

Kritisch bewertet der KV-Chef die Regelungen zur dritten Versorgungsebene, die als hochspezialisierte fachärztliche Versorgung zwischen ambulant und stationär angesiedelt und von der Bedarfsplanung ausgenommen sein soll.

Probleme sieht er vor allem wegen der unterschiedlichen Regelungen für Klinik und Praxis. Dort hält Helming Nachjustierungen für nötig. Konkret nannte er den Unterschied, dass die Länder für Kliniken Investitionsförderung zur Verfügung stellen, während niedergelassene Ärzte die volle Investitionslast allein tragen müssten.

Auch die Ungleichheit zwischen Genehmigungsvorbehalt (ambulant) und Verbotsvorbehalt (stationär) müsse aufgehoben werden.

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