Berlin

Vertreter regeln Satzungen der Fachausschüsse

Satzungen der Ausschüsse von Haus- und Fachärzten finden Mehrheit, die für Psychotherapeuten fällt in der VV durch.

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BERLIN. Wie Fachärzte gegen Hausärzte arbeiten können, wie Fachärzte sich aber auch für Hausärzte einsetzen, zeigte die jüngste KV-Vertreterversammlung (VV) in Berlin.

Dort sollte über die jeweiligen, im Wortlaut fast identischen Satzungen für die Beratenden Fachausschüsse der Hausärzte, Fachärzte, der Psychotherapeuten sowie der angestellten Ärzte abgestimmt werden.

Mit einer kleinen Änderung durchgewunken wurde zunächst die Satzung für den Hausärzte-Ausschuss. Bei den Fachärzten regte Burkhard Bratzke, Hautarzt und KV-Vorstandsmitglied an, den Verlust des Anhörungsanspruchs erst dann wirksam werden zu lassen, wenn der Ausschuss mindestens 14 Tage nicht tätig geworden ist oder innerhalb dieser Zeit keine Stellungnahme abgegeben hat. Der ursprünglichen Satzung zufolge hätte das Anhörungsrecht theoretisch auch schon nach kürzerer Zeit verwirkt sein können.

Eine solche Mindestfrist sei für die Fachärzte wichtig, so Bratzke. VV-Vorsitzende Margret Stennes zeigte sich überrascht, dass Bratzke diese Änderung nicht schon in der Diskussion über die Hausärzte-Satzung angeregt hatte.

Daraufhin reagierten HNO-Arzt Matthias Lohaus und Internist Burkhard Matthes: Auf ihre Anträge hin wurde die 14-Tage-Frist auch in die Satzung des Hausärzte-Ausschusses und in der Folge ebenso bei den Psychotherapeuten aufgenommen.

Keine Zustimmung erhielt dagegen die Satzung für den Beratenden Fachausschuss der angestellten Ärzte. Sie soll überarbeitet werden. Vor allem die nach Ansicht vieler VV-Mitglieder hohe Zahl der Mitglieder - vorgesehen sind zwölf - soll korrigiert werden. (juk)

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