Vier Farben und ein Ziel: Mehr Rabattverordnungen

Einzelverträge haben sich zum wichtigen Vehikel entwickelt, um rabattierten Arzneimitteln zum Durchbruch zu verhelfen - mit Unterstützung der Praxis-EDV.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Fast wie im Straßenverkehr: Grün zeigt die sichere Fahrt an, Rot soll den verordnenden Arzt auf Alternativen hinweisen.

Fast wie im Straßenverkehr: Grün zeigt die sichere Fahrt an, Rot soll den verordnenden Arzt auf Alternativen hinweisen.

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Der AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg ist Vorreiter einer neuen Generation von Einzelverträgen. Wichtiges Hilfsmittel, um die Refinanzierung sicherzustellen, ist dabei ein Arzneimittelmodul, das Hausärzten bei der Verordnung Hinweise gibt. Das von den Vertragspartnern lizenzierte Softwaremodul enthält tagesaktuell alle Informationen über Rabattverträge der AOK. Dabei werden Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag existiert, grün hinterlegt angezeigt. Darüber hinaus sind - wenn keine Rabattvereinbarungen vorliegen - die drei preiswertesten Präparate grün gekennzeichnet.

Die drei weiteren in der Software verwendeten Farben sind Rot, Orange und Blau. Die Assoziation mit Ampelfarben ist von den Erfindern des Arzneimittelmoduls durchaus gewollt. Grün soll freie Fahrt signalisieren, Rot den Arzt zu einer Denkpause veranlassen, einem erneuten Abwägen der Verordnung. Denn mit Rot werden - in der Regel patentgeschützte - Analogpräparate versehen, die nach Ansicht der Vertragspartner durch generische, wirkstoffähnliche Arzneimittel ersetzt werden können.

Blau gekennzeichnet sind patentgeschützte oder biotechnische Arzneimittel, für die ein Rabattvertrag mit dem Originalhersteller geschlossen wurde. Orange markiert erscheinen patentierte Präparate, die nach Einschätzung der Vertragspartner durch "blaue" Arzneimittel ersetzt werden können.

Inwieweit das Ampelsystem das Verordnungsverhalten der Hausärzte verändert, ist nach Auskunft von Landes-AOK-Chef Dr. Rolf Hoberg noch nicht ermittelt. Auch Daten über Einsparungen lägen noch nicht vor. Fest steht aber, dass mit dem Arzneimittelmodul die Marktmacht neu verteilt wurde. Kein Geheimnis ist, dass die AOK vermehrt auch für hochpreisige patentgeschützte Medikamente Rabattverträge schließen will. Die AOK muss nicht mehr bitten -  "die Unternehmen kommen auf uns zu", sagt AOK-Chef Hoberg.

Lesen Sie dazu mehr: Special Rabattverträge

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