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Vier KVen für Stärkung der Palliativmedizin

BERLIN (fst). Die KVen in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben den Gesetzgeber aufgefordert, die Palliativmedizin in der geplanten Pflegereform zu stärken.

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Nach Einführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) müsse es nun darum gehen, den Anspruch auf ambulante Palliativversorgung flächendeckend umzusetzen.

Dafür aber müsste die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) als eigene Leistung anerkannt werden, fordern die KV-Vorstände.

Auch dort sei eine besondere Versorgung notwendig, die zeitintensiv ist und für die keine Mengenbegrenzung gelten dürfe.

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