Abtreibung

Vier Länder für Aufhebung des Werbeverbots

Veröffentlicht:

BERLIN. Vier Bundesländer haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aufgehoben werden soll. Bereits am Freitag soll der Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen in den Bundesrat eingebracht werden.

Darin sprechen sich die Länder dafür aus, den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch zu streichen. Das 1933 von den Nazis erlassene Werbeverbot widerspreche "den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl", heißt es in dem Antrag. Auch dürften Ärzte nicht "dafür kriminalisiert werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen nachkommen". Hintergrund des Vorgangs ist die gegen eine Fachärztin für Allgemeinmedizin verhängte Geldstrafe, weil sie auf ihrer Praxiswebseite auf den Abort als Teil ihres Leistungskatalogs hingewiesen hatte. Die Ärztin hat dem Bundestag jüngst eine Petition mit 150.000 Unterstützern übergeben. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hecken betont: Vorgelegte Daten reichten für positives Votum nicht

G-BA sieht keinen Zusatznutzen von Lecanemab bei früher Alzheimer-Demenz

Lesetipps
Ein Mann im Krankenhaus beim Essen.

© fresnel6 / stock.adobe.com

Neue S3-Leitlinie

Ernährungs-Screening bei Menschen mit Krebs sollte Routine werden

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Ein schwarzer Hautkrebs.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Impfen gegen Krebs

Malignes Melanom: Impfen als Booster für die Checkpointblockade

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Das Bild einer Genanalyse

© sofiaworld / Getty Images / iStock

Personalisierte Onkologie

Gesucht: Implementierungsstrategien für tumoragnostische Therapien

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe