Vom Hartgeld zur Muschelwährung

BERLIN. Es war als Notoperation gedacht - und erwies sich als einer der folgenschwersten Eingriffe in die Vertragsautonomie der Ärzte und Krankenkassen: die 1993 eingeführte gesetzliche Honorarbudgetierung. Sie gilt seit 16 Jahren mit nur wenigen Ausnahmen, etwa die Prävention. Die strikte Bindung der Honorare an die Einnahmenentwicklung der Kassen hat langfristig die ärztliche Leistung von ihrer Vergütung abgekoppelt. Und sie hat dazu geführt, dass die KVen Versicherungsfunktion übernommen haben, ohne jedoch die Prämien bestimmen zu können.

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