Vorsorgepflicht in Schleswig-Holstein

KIEL (di). Schleswig-Holstein macht Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen ab dem 1. April 2008 zur Pflicht. Ärzte müssen melden, wer daran teilgenommen hat.

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Damit hielt die große Koalition an einem zuvor von Kinderärzten und Ersatzkassen kritisierten Punkt des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein fest. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte im Norden hatte die Meldepflicht wie berichtet als Belastung für das Arzt-Patientenverhältnis bezeichnet.

Wer der Einladung zur Vorsorgeuntersuchung nicht nachkommt, erhält künftig Besuch vom Jugendamt. Besonders häufig lassen bislang Menschen mit Migrationshintergrund die Vorsorgeuntersuchungen ausfallen. VdAK-Leiter Dietmar Katzer sieht diese Gruppe nun diskriminiert und dem Verdacht der Kindesmisshandlung ausgesetzt. Das Meldeverfahren eignet sich nach Katzers Ansicht nicht, potenzielle Opfer zu identifizieren, da Täter genügend Vorlauf hätten, um Missbrauch zu verschleiern. Auch die FDP-Opposition warnte vor einer "trügerischen Sicherheit" durch das Gesetz und forderte begleitende präventive Maßnahmen.

Katzer befürchtet außerdem einen Imageverlust für die bislang gut angenommenen Vorsorgeuntersuchungen - vom präventiven Charakter zur Zwangsregistrierung. Außerdem erwartet der VdAK-Leiter finanzielle Forderungen der Ärzte für den Meldeaufwand. Nach Ansicht von Gesundheitsministerin Dr. Gitta Trauernicht fördert das Gesetz "eine Kultur des Hinschauens". Außer der Meldepflicht sieht das Gesetz Programme zur Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen und eine engere Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten vor, um bei Vernachlässigung oder Gewalt sofort eingreifen zu können. Ähnliche Gesetze zum Kinderschutz hatten in den vergangenen Monaten unter anderem bereits Hessen, NRW und Bayern beschlossen.

Pädiater lehnen das Gesetz ab.

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