Wahltarife der Kassen bringen Ärzten neue Arbeit
KÖLN. Tarife mit Selbstbehalt oder Beitragsrückgewähr bei Leistungsfreiheit waren bislang ein Merkmal der privaten Krankenversicherung, abgesehen von einigen Angeboten für freiwillige GKV-Mitglieder. Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April wird auch in der GKV und damit in allen Praxen niedergelassener Ärzte eine bisher unbekannte Tarifvielfalt Einzug halten.