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Präimplantationsdiagnostik

Weit weniger Anträge als angenommen

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland die Ausnahme. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland die rare Ausnahme. Bis März 2015 sind bundesweit 13 Anträge für eine PID-Untersuchung gestellt worden.

Das geht aus dem ersten Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der PID hervor. Alle Anträge seien positiv beschieden worden, fünf Mal wurde in der Folge ein solches Screening vorgenommen, heißt es im Bericht.

Andere, nicht-offizielle Quellen berichten an den PID-Zentren in Hamburg und Lübeck von insgesamt 34 Paaren, die von den zuständigen Kommissionen eine Zustimmung zu einer PID-Untersuchung erhalten hätten.

Dennoch bleibt die Zahl weit hinter den 200 bis 300 Anträgen zurück, von denen der Gesetzgeber pro Jahr seinerzeit ausgegangen ist. Auch in den kommenden Jahren würden die Antragszahlen die angenommene Höchstzahl von 300 im Jahr "nicht überschreiten".

Verordnung im Februar 2014

Allerdings erlaubt der erste Erfahrungsbericht nach eigenen Angaben noch "keine verlässliche Grundlage" für die Überprüfung der PID-Praxis. Zwar ist die gesetzliche PID-Regelung bereits 2011 in Kraft getreten, die entsprechende Verordnung nach langem parlamentarischen Hickhack aber erst im Februar 2014.

Die Verordnung regelt unter anderem Einzelheiten für die Zulassung von PID-Zentren, auch das Meldeverfahren von Untersuchungen an die Zentralstelle im Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist dort beschrieben.

Bis September dieses Jahres sind in Hamburg und Schleswig-Holstein jeweils ein, in Baden-Württemberg zwei und in Bayern vier Zentren zugelassenen worden, in denen die genetische Untersuchung vorgenommen werden darf.

Anträge, über die noch nicht entschieden worden ist, lagen aus Berlin und Rheinland-Pfalz vor. Aus den übrigen acht Bundesländern gab es bis zum Herbst noch keine Zulassungsanträge.

Damit haben betroffene Paare bislang nur in wenigen Regionen Deutschlands die Möglichkeit, einen Antrag für eine PID zu stellen.

Kritiker der PID hatten im Vorfeld der Verordnung befürchtet, es könnte zu einer ausufernden Zahl von PID-Zentren und zu einer Vielzahl von Genehmigungs-Kommissionen kommen. Das, so heißt es im Bericht, habe sich "nicht bewahrheitet".

Hohe Kosten

Das Verfahren ist für die Paare zudem mit hohen Kosten verbunden. Die bundesweit fünf PID-Kommissionen haben Gebührenregelungen erlassen, die Kosten von bis zu 5000 Euro für die Antragsteller für eine PID vorsehen.

Der nächste Regierungsbericht wird erst 2019 vorgelegt werden - dieser dürfte dann reichhaltiges Material darüber enthalten, ob die Ausnahmeregelung im Embryonenschutzgesetz die Ziele des Gesetzgebers erfüllt.

Denn die PID ist grundsätzlich verboten und ihre Durchführung nur dann nicht rechtswidrig, wenn die Herbeiführung einer Schwangerschaft mit dem Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit verbunden ist und wenn diese schwerwiegende Schädigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würde. (fst)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ist PID nur etwas für Gutverdiener?

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