Weiter Streit um Prüfungen von Pflegeheimen

Weil sich die PKV nicht an den Kosten der Qualitätsprüfungen beteiligen will, sehen Krankenkassen ihre Versicherten belastet.

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KÖLN (iss). Der Streit zwischen gesetzlichen Kassen und privaten Krankenversicherern (PKV) über die Qualitätsprüfungen in der Pflege geht weiter.

Die Weigerung der PKV, sich an den Prüfungen der Kassen zu beteiligen, belaste die gesetzlich Pflegeversicherten, kritisiert der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Nordrhein-Westfalen.

Die PKV-Unternehmen müssen seit 2008 zehn Prozent der Kosten der MDK-Prüfungen tragen, wenn sie ohne Beteiligung von PKV-Vertretern erfolgen.

Die beiden Seiten streiten seitdem über die Art der Beteiligung der Privaten. Die PKV will in eigener Regie zehn Prozent der Prüfungen übernehmen. Das lehnen die Kassen ab.

Einen vom Chef des Bundesversicherungsamts Dr. Maximilian Gaßner erarbeiteten Kompromiss haben die Kassen abgelehnt. Ende 2010 hat der PKV-Verband rund 100 Landesverbände der Pflegekassen verklagt. Er will erreichen, dass die PKV zumindest die Prüftermine erfährt und sich beteiligen kann.

In NRW habe die PKV ein Angebot der Kassen abgelehnt, sagt der nordrhein-westfälische vdek-Leiter Andreas Hustadt. Dadurch würden die Versicherten 2011 mit 2,3 Millionen Euro belastet. Die PKV müsse ihre Blockadehaltung aufgeben, fordert er. "Nur durch gemeinsame Prüfungen lässt sich eine einheitliche Qualität des Verfahrens gewährleisten."

PKV-Pressesprecher Dirk Lullies bezeichnet das Angebot der Kassen dagegen als inakzeptabel. Sie hätten die Unterordnung der PKV unter die Ägide des MDK gefordert.

Die PKV versuche seit zwei Jahren, sich bei den Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen konkret einzubringen, sagt er. "Das wird nachweislich durch die Landesverbände der Pflegekassen verzögert und verhindert."

Offensichtlich verliert die Politik in dem Streit die Geduld. Nach Presseberichten soll mit dem Hygienegesetz eine Regelung zu den Qualitätsprüfungen verabschiedet werden, die der PKV ein eigenes Prüfrecht zugesteht.

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