Innovationsausschuss

Weitere Macht für den GBA

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Soll den Innovationsausschuss dirigieren: GBA-Vorsitzender Josef Hecken.

Soll den Innovationsausschuss dirigieren: GBA-Vorsitzender Josef Hecken.

© Lopata

300 Millionen Euro stehen ab 2016 für innovative Versorgungsformen und für Versorgungsforschung zur Verfügung. Welche Projekte gefördert werden, entscheidet der Bundesausschuss unter Beteiligung des BMG.

Von Helmut Laschet

BERLIN. Noch mehr Macht für den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und seinen Vorsitzenden Josef Hecken: Dort wird ein Innovationsausschuss eingerichtet, dem drei Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, drei des GKV-Spitzenverbandes und jeweils einer von KBV, Krankenhausgesellschaft und KZBV angehören.

An der Spitze sitzt der GBA-Vorsitzende, das ist derzeit Josef Hecken.

Dem Innovationsausschuss arbeitet eine eigens einzurichtende Geschäftsstelle fachlich zu. Die fachlichen Anweisungen gibt zwar der Ausschuss, aber Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Innovations-Geschäftsstelle ist der GBA-Vorsitzende.

Nach dem geplanten Versorgungsstärkungs-Gesetz hat der neue Ausschuss zwei Aufgaben:

- Zum einen soll er neue Versorgungsformen fördern, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen und ein hinreichendes Potenzial haben, in die Regelversorgung überführt werden zu können. Gefördert werden sollen vor allem Sektor übergreifende Modelle und Versorgungsformen, die die Effizienz steigern.

Beispielhaft werden Telemedizin, Versorgungsmodelle in strukturschwachen Gebieten, Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen, Ausbau der geriatrischen Versorgung oder Modellprojekte zur Arzneimittelsicherheit bei multimorbiden Patienten genannt.

Förderungswürdig sind diejenigen Leistungsanteile, die nicht durch die Vergütung in der Regelversorgung abgedeckt sind. Als Antragsteller für eine Förderung kommen Ärzte, MVZ, Krankenhäuser, Krankenkassen, KVen und Patientenorganisationen in Frage.

- Zum anderen soll der Ausschuss Versorgungsforschung fördern, "die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der GKV ausgerichtet ist". Neben den berechtigten Antragstellern für neue Versorgungsformen sind auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Gegenstand dieser Versorgungsforschung können auch Evaluationen von Richtlinien des Bundesausschusses sein.

300 Millionen Euro stehen zur Verfügung

Insgesamt stehen dem Innovationsfonds 300 Millionen Euro zur Verfügung - einschließlich Administrationskosten. Getragen werden sie hälftig vom Gesundheitsfonds und von den Krankenkassen. Drei Viertel davon sollen in die Förderung neuer Versorgungsformen fließen, ein Viertel in die Versorgungsforschung.

Welche Versorgungsprojekte und Forschungsvorhaben gefördert werden, bestimmt der Innovationsausschuss mit einer Mehrheit von sieben seiner zehn Mitglieder. Patientenvertreter nehmen beratend teil.

In Förderbekanntmachungen legt der Innovationsausschuss die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest und führt Interessenbekundungsverfahren durch.

Die Sacharbeit dazu findet in einer eigens zu gründenden Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim Bundesausschuss statt, die dem GBA-Vorsitzenden untersteht. Im Einzelnen sind dies:

- Erarbeitung von Entwürfen für Förderbekanntmachungen,

- Fachliche Begutachtung der Anträge auf Förderung,

- Einholung eines Zweitgutachtens, insbesondere durch das IQWiG und das IQTiG,

- Erlass von Förderbescheiden,

 - Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln.

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